One of 24 job profiles at employer Borm-Informatik AG
Dieser Vertrag regelt die Nutzungsbestimmungen und Unterstützungsleistungen in Bezug auf die in dem separaten Vertrag aufgeführten Programme einschliesslich der dazugehörenden Dokumentationen. Der Lizenznehmer anerkennt, dass er sowohl für die Auswahl als auch für den Einsatz, Gebrauch und die Bedienung der lizenzierten Software-Produkte des Lizenzgebers sowie für die Verwendung der mit den Software-Produkten des Lizenzgebers erzielten Resultate ausschliesslich selbst verantwortlich ist. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Software, jedoch ausschliesslich für den Eigengebrauch. Der Lizenznehmer erhält das Recht, die Software auf einem einzelnen Computer bzw. in Netzwerken auf die Anzahl lizenzierter Arbeitsplätze innerhalb des Unternehmens, auf dessen Namen der Vertrag lautet, zu nutzen. Bei Abschluss des Hotline-Vertrages und mit der Bezahlung der Hotlinegebühr erhält der Lizenznehmer durch den Lizenzgeber kostenlose Unterstützung in anwendungstechnischen Fragen für die lizenzierten Software-Module. Mit Abschluss des Update- und Wartungsvertrages und deren Bezahlung erwirbt der Lizenznehmer das Recht zum Bezug von Weiterentwicklungen (Updates und Upgrades) der aktualisierten Vertrags-Software, die von dem Lizenzgeber regelmässig weiterentwickelt wird. Die Nutzungsrechte für die Vertragssoftware sind zeitlich unbeschränkt. Die vorgenannten Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 6 Monate vor Vertragsende.
Dieser Vertrag regelt die Nutzungsbestimmungen und Unterstützungsleistungen und dient als allgemeine Grundlage für sämtliche Hotline- und Wartungsverträge über die BORM Gruppe - eigene Software mit folgenden Lizenzgeberfirmen: Borm-Informatik AG, WDV-Informatik AG, Borm Holzbausoftware AG, Borm-Informatica GmbH, Borm Nederland b.v., Pointline CAD GmbH.
Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass der Lizenzgeber und seine verbundenen Unternehmen die Daten des Lizenznehmers speichern und nutzen dürfen.
Die Software darf nur maximal in dem Umfang der lizenzierten Anwendungen genutzt werden.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software weder zu kopieren noch Dritten in irgendeiner anderen Form zugänglich zu machen.
Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Software zu verändern, umzusetzen oder umzuwandeln, einschliesslich "reverse engineering", "decompiling", "disassembling".
Die Nutzung der Software als ASP-Lösung zum Nutzen von Drittfirmen ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Die eigenen Telekommunikationskosten für Support-Anfragen trägt in jedem Fall, ohne Rücksicht auf die Ursache des Problems, der Lizenznehmer.