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Dieser Vertrag regelt die Nutzungsbestimmungen und Unterstützungsleistungen in Bezug auf die in dem separaten Vertrag aufgeführten Programme einschliesslich der dazugehörenden Dokumentationen. Die Regelungen gelten auch für spätere Ergänzungslieferungen, Updates usw. Der Lizenznehmer anerkennt, dass er sowohl für die Auswahl als auch für den Einsatz, Gebrauch und die Bedienung der lizenzierten Software-Produkte des Lizenzgebers sowie für die Verwendung der mit den Software-Produkten des Lizenzgebers erzielten Resultate ausschliesslich selbst verantwortlich ist. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Software, jedoch ausschliesslich für den Eigengebrauch. Der Lizenznehmer erhält das Recht, die Software auf einem einzelnen Computer bzw. in Netzwerken auf die Anzahl lizenzierter Arbeitsplätze innerhalb des Unternehmens, auf dessen Namen der Vertrag lautet, zu nutzen. Mit der Bezahlung der einmaligen Lizenzgebühr sind allein die Nutzungsrechte abgegolten. Die Nutzung der Software als ASP-Lösung zum Nutzen von Drittfirmen ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages. Weder die Arbeitsplätze noch die Modullizenzen dürfen aufgeteilt und veräussert werden. Weiter gehende Leistungen wie Schulungen, Behebung von Problemen, usw. sind kostenpflichtig. Bei Abschluss des Hotline-Vertrages und mit der Bezahlung der Hotlinegebühr erhält der Lizenznehmer durch den Lizenzgeber kostenlose Unterstützung in anwendungstechnischen Fragen für die lizenzierten Software-Module. Die Unterstützung erfolgt mittels Telefonsupport, E-Mails oder per Fernwartung. Mit Abschluss des Update- und Wartungsvertrages und deren Bezahlung erwirbt der Lizenznehmer das Recht zum Bezug von Weiterentwicklungen (Updates und Upgrades) der aktualisierten Vertrags-Software, die von dem Lizenzgeber regelmässig weiterentwickelt wird. Die Gebühr richtet sich nach den jeweils gültigen Lizenzgebühren. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Jahresgebühr und allfällige Preisänderungen sind zu Beginn des neuen Vertragsjahres fällig. Die Nutzungsrechte für die Vertragssoftware sind zeitlich unbeschränkt. Das Vertragsverhältnis über jede Software endet jedoch, sobald der Lizenznehmer das bezeichnete System ausser Betrieb setzt.
Dieser Vertrag regelt die Nutzungsbestimmungen und Unterstützungsleistungen und dient als allgemeine Grundlage für sämtliche Hotline- und Wartungsverträge über die BORM Gruppe - eigene Software mit folgenden Lizenzgeberfirmen (nachstehend "Lizenzgeber"). BORM-INFORMATIK AG - Postfach 58 - Schlagstrasse 135 - 6431-Schwyz, WDV-INFORMATIK AG - Postfach 58 - Schlagstrasse 135 - 6431-Schwyz, BORM INFORMATICA GmbH - s.r.l - J. Weingartner Strasse 77 D - 39022-Algund, BORM Nederland b.v. - De Duivenakker 1a - 5735 JA-Aarle Rixtel, PointLine CAD GmbH - Freiburger Weg 13 - 79292-Pfaffenweiler.
Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass der Lizenzgeber und seine verbundenen Unternehmen die Daten des Lizenznehmers speichern und nutzen dürfen. Dies erfolgt in Absprache mit dem Lizenznehmer und dient zur Optimierung und der Pflege des Programmes des Lizenznehmers.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software weder zu kopieren noch Dritten in irgendeiner anderen Form zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt es auch den jeweiligen Programmanwendern aufzuerlegen.
Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Software zu verändern, umzusetzen oder umzuwandeln, einschliesslich "reverse engineering", "decompiling", "disassembling".
Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Auswahl und den Gebrauch der Software und für die damit erzielten Resultate. Ferner trifft der Lizenznehmer geeignete Massnahmen zum Schutz von gespeicherten Daten.