Kanton Zürich

Jugendanwältin / Jugendanwalt

📍 8400 Zürich

Rolle und Verantwortlichkeiten

Sie führen und erledigen Strafuntersuchungen gegen Jugendliche, verfassen Einstellungsverfügungen sowie Nichtanhandnahmeverfügungen und vertreten die Anklage vor Jugendgericht. Sie üben im Rahmen des Strafverfahrens einzelrichterliche Funktionen aus (Erlass von Strafbefehlen). In Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern/-innen klären Sie die Massnahmenbedürftigkeit ab und vollziehen die jugendstrafrechtlichen Urteile und Entscheide inklusive Schutzmassnahmen. Sie sind bereit, regelmässig Pikettdienst (inkl. Nacht und Wochenende) zu leisten.

Team / Beschreibung

Die fünf regionalen Jugendanwaltschaften untersuchen und beurteilen von Jugendlichen zwischen zehn und achtzehn Jahren begangenen Straftaten. Sie führen Strafuntersuchungen und sind für den Vollzug der jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahmen und Strafen verantwortlich.

Qualifikationen und Fähigkeiten

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes juristisches Masterstudium und haben von Vorteil das Anwaltspatent erworben.

  • Sie haben langjährige Erfahrung in der Strafrechtspflege sowie fundierte Kenntnisse im Bereich des Jugendstrafrechts.

  • Ihre Erfahrung in der Pädagogik und in der Jugendhilfe (von Vorteil) und Ihre breite Lebenserfahrung erlaubt Ihnen einen souveränen und professionellen Umgang mit den Jugendlichen.

  • Zu Ihren Stärken gehören Ihre Belastbarkeit und Entscheidungsfähigkeit, Ihr Durchsetzungsvermögen und eine dem Menschen zugewandte Art.

  • Dank Ihren starken kommunikativen Fähigkeiten können Sie Ihre Meinung klar vertreten, integrieren sich aber auch gut in ein interdisziplinäres Team.

  • Sie zeichnen sich durch Flexibilität aus, sind lernbereit, belastbar und digital affin.