Beisitzer bei der Enteignungskommission
📍 Fribourg, CH
Rolle und Verantwortlichkeiten
Beisitzende bekleiden ein nebenberufliches Richteramt und verfügen über richterliche Entscheidungsbefugnisse. Sie werden je nach Bedarf der betroffenen Behörde aufgeboten. Die Beisitzenden erhalten Sitzungsgeld gemäss Art. 79a JR. Beisitzende werden auf Stellungnahme des Justizrats vom Grossen Rat gewählt. Der Justizrat schreibt für den Grossen Rat die richterlichen Ämter zur Bewerbung aus.
Team / Beschreibung
Die Stelle ist beim Justizrat angesiedelt, der für die Ausschreibung der richterlichen Ämter verantwortlich ist.
Qualifikationen und Fähigkeiten
Fachausbildung in Immobilienbewertung und/oder Mitgliedschaft in einer Bewertungsexpertenkammer für Immobilien und/oder Zertifikat als Gerichtsexpertin/Gerichtsexperte
Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit (Sitzungen tagsüber)
Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie darf nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind
Beherrschen der deutschen oder französischen Sprache mit guten Kenntnissen der anderen Sprache