Etat du canton de Fribourg

Lebensmittelkontrolleur

📍 Givisiez, CH

Rolle und Verantwortlichkeiten

Sie planen Inspektionen und führen diese in den Ihnen zugewiesenen Lebensmittelbetrieben des Kantons Freiburg selbstständig durch. Im Falle von Beanstandungen verfügen und kommunizieren Sie die vom Lebensmittelgesetz vorgesehenen Massnahmen. Sie erheben Proben von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. Sie verfassen die entsprechenden Inspektions- und Erhebungsberichte. Sie werten die Ergebnisse der Kontrollen aus und stellen die administrative Betreuung der Dossiers sicher. Sie erledigen die bei Ihrer Tätigkeit anfallenden administrativen Arbeiten (Gutachten, administrative Entscheide, Korrespondenz). Sie arbeiten zusammen mit dem Team des Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeinspektorats. Mit der Sektion leisten Sie einen Beitrag zum Aufbau der Kontrollen im Zusammenhang mit Tabakprodukten, elektronischen Zigaretten und ähnlichen Erzeugnissen im Sinne des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten.

Team / Beschreibung

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) hat die Aufgabe, die Konsumenten und Konsumentinnen mittels Inspektionen und Analysen vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie vor Täuschung im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu schützen und das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere sowohl zu ihrem eigenen als auch zum Wohl des Menschen sicherzustellen.

Qualifikationen und Fähigkeiten

  • Sie verfügen über eine Berufsausbildung mit EFZ im Bereich eines Lebensmittelberufes oder eine gleichwertige Ausbildung

  • Sie sind bereit, die Ausbildung für das Erlangen des Diploms für die amtliche Lebensmittelkontrolle zu absolvieren

  • Sie haben Berufserfahrung auf dem Gebiet Hygiene und Selbstkontrolle

  • Sie zeichnen sich durch Kontaktfreude, Durchsetzungsvermögen und Entschlussfähigkeit aus

  • Sie sind regelmässig im Aussendienst bei Unternehmen tätig, die der Kontrolle durch das LSVW unterstellt sind

  • Sie sind flexibel (gelegentliche Arbeitseinsätze am Abend oder an Wochenenden) und sind im Besitz eines Führerausweises (Kategorie B)

  • Sie beherrschen die deutsche oder französische Sprache mit ausgezeichneten Kenntnissen der anderen Sprache (mündlich und schriftlich)