Die Stiftung verfolgt den Zweck, den naturnahen Weinbau auf dem Gebiet der Tschäpperliweine im Eigentum der Stiftung zu fördern. Die Stiftung verpachtet das Weingut Tschäpperli mit Wohnhaus und Ökonomiegebäuden im Tschäpperli (92/92a/92b/92c/92d/97) sowie Rebberge, Weideland und Wald an dafür nach der jeweiligen Gesetzgebung über die Landwirtschaft geeignete natürliche oder juristische Personen. Für die Verpachtung gelten die Regeln des schweizerischen Pachtrechts. Die Stiftung vermietet das Haus mit Nebengebäuden im Oberen Tschäpperli (94/96) zu einem sozialverträglichen Mietzins vorzugsweise an geeignete Familien mit Kindern. Eine Vermietung zu Ferienzwecken oder als Zweitwohnung ist ausgeschlossen. Die Stiftung ist gemeinnützig und trägt Mitverantwortung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Institutionen von Gemeinde, Kanton und Schweizerischer Eidgenossenschaft für die auf ihrem Territorium liegenden historischen Stätten, nämlich insbesondere: Ruine Frohberg (Tschäpperli), Ruine Schalberg, Ruine Engenstein und Ruine Münchsberg. Die Stiftung unterstützt zum Wohle der Allgemeinheit die Zusammenarbeit für Schutz und Förderung der Biodiversität auf dem Gebiet der Klus und angrenzenden Landwirtschaftsgebieten und Wald in Zusammenarbeit mit der Weinbaugenossenschaft Aesch, deren Nachfolgeorganisation und weiteren privaten und öffentlich-rechtlichen Akteuren. Die Stiftung kann Reb- und Landwirtschaftsparzellen in den Gemeinden Aesch und Pfeffingen (Kanton Basel-Landschaft) erwerben. Die Stiftung ist gemäss ihrer Zweckbestimmung in den Gemeinden Aesch und Pfeffingen (Kanton Basel-Landschaft) tätig. Die Stiftung kann jedes Rechtsgeschäft tätigen, das direkt oder indirekt dem Stiftungszweck dient.
Die gemeinnützige Stiftung bezweckt den Erhalt sowie die Vermittlung des baukulturellen Erbes und der Geschichte der Burgruine Neu-Schauenburg und des dazugehörenden Pavillons in Frenkendorf, Kanton Basel-Landschaft, namentlich deren Untersuchung, Sanierung, Unterhalt, Pflege sowie deren archäologische und historische Erforschung. Die Burgruine sowie die Ergebnisse der Erforschung sind der Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich zu machen. Insbesondere sind öffentliche Führungen durchzuführen. Die Stiftung kann auch die Flora und Fauna auf dem Grundstück der Burgruine und dessen Umfeld pflegen, schützen und erforschen. Die Stiftung kann ihren Zweck auch in Bezug auf weitere historische Baudenkmäler, namentlich Burgen, erfüllen. Die Stiftung kann sämtliche Tätigkeiten entfalten, die in den Bereich des Stiftungszwecks fallen oder mit ihm in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie namentlich mit geeigneten privaten und öffentlichen Institutionen und Organisationen zusammenarbeiten und solche unterstützen. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Die Stiftung bezweckt, den ehemaligen Stammsitz der Herren von Eptingen als geschichtlich sehr bedeutende Baute und kulturelles Wahrzeichen der Gemeinde Eptingen zu erhalten, namentlich durch: a. den Erwerb und die rechtliche Sicherstellung des Burggeländes und der Zugänge; b. den Ausbau der Zugänge und die Begehbarmachung der Burganlage; c. den Unterhalt und die Restaurierung der noch bestehenden Ruinen und Anlagen; d. den Wiederaufbau einzelner Teile der ehemaligen Burganlage; e. die Sammlung und Förderung geschichtlicher Forschungen und Publikationen über die Burgen und die Herren von Eptingen; f- die Unterstützung von Ausgrabungen und Forschungen jeder Art, die dem Ziel dienen, das Wissen um die Burg und die Umgebung zu vermehren; g. die Auslichtung um die Burg zur Sicherung der Burganlage vor Schäden und zur besseren Sichtbarmachung der Burganlage; h. die Aufsicht über die Burganlage als Naherholungsgebiet von Eptingen; i. die Koordination der Aktivitäten mit Organisationen ähnlicher Zielsetzungen. Überdies ist die Stiftung bemüht, das allgemeine Interesse an der Burg Witwald zu fördern.
Die Stiftung fördert den Natur-, Umwelt- und Tierschutz im Allgemeinen sowie die nachhaltige Landwirtschaft und den Walderhalt im Besonderen. Sofern und soweit die Stiftung Eigentümerin von landwirtschaftlichen Grundstücken/Betrieben ist, stellt sie diese geeigneten Selbstbewirtschaftern im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht mittels langfristigen Arbeits-, Pacht- oder Baurechtsverträgen zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zu fairen Konditionen zur Verfügung. Die Stiftung kann sodann finanzielle Unterstützung zu Gunsten von landwirtschaftlichen Betrieben leisten, welche nachhaltige Investitionen tätigen oder auf eine nachhaltige Bewirtschaftung umsteigen wollen. Die Stiftung ermöglicht sodann hilflosen und / oder verwaisten Tieren ein artgerechtes Leben und fördert die Verbindung zwischen Mensch und Tier. Sie trifft hierfür geeignete Angebote und Massnahmen. Die Stiftung kann hierfür eigene Plätze für Tiere anbieten oder stattdessen finanzielle Unterstützung an gemeinnützige und steuerbefreite Institutionen in der Schweiz leisten, welche einen Gnadenhof betreiben. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann im Inland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck.
Adressen |
Anton von Blarerweg 2
4147 Aesch BL
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |