Die Stiftung bezweckt: In erster Linie die Unterstützung und die generelle Erleichterung des Fortkommens durch die Leistung von Beiträgen für die Bestreitung des generellen Lebensunterhalts von Frauen mit oder ohne Behinderung im Pensionierungsalter mit Wohnsitz in der Stadt Bern. Die Stiftung kann die Finanzierung von ausserordentlichen Kosten übernehmen, die von den Sozialversicherungen oder von der Sozialhilfe nicht übernommen werden. In zweiter Linie die Ausrichtung von Beiträgen an Frauen mit Wohnsitz in der Stadt Bern, die das Pensionierungsalter noch nicht erreicht haben, für: die Finanzierung von ausserordentlichen Kosten, die von den Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe nicht übernommen werden; die Finanzierung von Reintegrationsmassnahmen, die Ermöglichung der Aus- oder Weiterbildung oder der Umschulung durch Übernahme derjenigen Kosten, die von den Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe nicht übernommen werden; die Finanzierung von Entlastungsferien für die zu unterstützende Frau selbst oder deren Angehörigen.
Die Stiftung bezweckt primär die Unterstützung des Fürsorgegutes der Zunft zu Webern (Vermögen zur Erfüllung vormundschaftlicher und sozialhilferechtlicher Aufgaben), sekundär die Unterstützung der Fürsorge/Armengüter anderer Berner Zünfte und Gesellschaften sowie die Burgergemeinde Bern und damit die Leistung eines Beitrages an die Unterstützung fürsorgebedürftiger Personen im Zuständigkeitsbereich der Zünfte und Gesellschaften von Bern bzw. der Burgergemeinde Bern und tertiär die Unterstützung übriger fürsorgebedürftiger Personen im Kanton Bern. Sollte der primäre Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden können, weil diese Aufgabe der Zunft nicht mehr zukommt oder hat obiger Stiftungszweck seine Bedeutung bzw. Wirkung verloren, so soll mit den Stiftungserträgnissen das Zunftleben der Stifterin, sekundär auch das Zunftwesen anderer Berner Zünfte und Gesellschaften in der Stadt Bern sowie die Liegenschaften der Altstadt, insbesondere das Zunfthaus der Stifterin, in weiterer Linie anderer Zunftliegenschaften der Berner Zünfte und Gesellschaften, als Bernisches Kulturgut unterstützt werden. Für die Erreichung des Stiftungszweckes bzw. des Ersatzzweckes dürfen nur die Erträge des Stiftungsvermögens nicht aber das Vermögen selbst verwendet werden.
Absicht der Stifterin ist es, mit ihrem Nachlass gemeinnützige und kulturelle Einrichtungen und Organisationen zu unterstützen. Dabei sollen insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, Projekte im Kanton Bern berücksichtigt werden. Die Unterstützung von Projekten in der übrigen Schweiz und im Ausland ist ebenfalls möglich. Ferner soll die Stiftung Einzelpersonen in besonderen Notlagen direkt helfen können. Die Stiftung will/bezweckt insbesondere, aber nicht ausschliesslich: Hilfe für geistig behinderte Menschen, insbesondere für deren Eingliederung (z.B. geschützte Werkstätten, Wohnheime, etc.); Hilfe für Familien mit behinderten Kindern (z.B. durch Ermöglichung von Ferien in besonders eingerichteten Ferienheimen); Förderung von weiteren Projekten für behinderte Menschen; Förderung von Projekten kultureller Einrichtungen; Förderung von Projekten für junge bildende Künstler; Förderung von nicht-kommerziellen Forschungsprojekten im Gesundheitswesen; Förderung von weiteren nicht-kommerziellen, gemeinnützigen Forschungsprojekten; direkte Unterstützung von Einzelpersonen in besonderen Notlagen; zu diesem Zweck kann die Stiftung Kosten für Anschaffungen von in den obgenannten Bereichen tätigen Institutionen und Körperschaften übernehmen oder ihnen Barvermögen und/oder Vermögenswerte zukommen lassen. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von älteren und alten bedürftigen Menschen mit Wohnsitz im Kanton Bern. Durch Unterstützungsleistungen sollen einzelnen Menschen oder Gruppen der Lebensabend verschönert werden durch: Ausrichtung von Sachwerten: Radio, Fernsehen, Telefon etc., elektronische Geräte wie PC, Laptop, Smartphones, Spielkonsolen (inkl. Hilfsmittel), IPads, WLAN-Einrichtung, Radio- und Fernsehgebühren, Abos für PayTV (Sport, Filme etc.), Abos für Infokanäle (Zeitungen, Zeitschriften, Spiele etc.), Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lesehilfen, Geräte zum Vorlesen, Hörbücher und Hilfsmittel dazu, Bücher, eBücher, CD's aller Art, Sportgeräte aller Art; Teilnahme am kulturellen Leben: Organisation und Finanzierung kultureller Anlässe, Kostenübernahme für Besuche Theater, Museen und Konzerte, Unterstützung von Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren im Kanton Bern, Übernahme Kosten für Begleitpersonen, Übernahme von Transportkosten, Beiträge an kulturelle Einrichtungen für Höranlagen, Weiterbildungen (Besuche von Kursen aller Art, z.B. Volkshochschule usw.), Beiträge an Musikunterricht, Beiträge an Sport- und Fitnessabonnements, Beiträge an sportlichen Gruppenunterricht (Yoga usw.), Museumspass; Ermöglichen von Reisen: Organisation und Finanzierung von Ausflügen, kleineren Reisen etc., Finanzierung von SBB-GA, Halbtax-Abo, Libero-Abo, Tageskarte, Ski-Abo etc., Übernahme von Transportkosten aller Art (Besuche, Arzt, Zahnarzt, Coiffeur etc.), Unterstützung von Ferien für Seniorinnen und Senioren, einzeln oder in Gruppen, Kostenübernahme von Hilfsmitteln zur Erhaltung der Mobilität (Gehhilfen, Rollator, Spezialgeräte), Finanzierung von Wanderausrüstung, Finanzierung von E-Bikes, Tandemvelos etc. und Übernahme Service- und Unterhaltskosten, Übernahme der Kosten für Begleitpersonen.
Adressen |
Bundesplatz 8
3001 Bern
|
---|---|
Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |