Die Stiftung bezweckt die Ergänzung der beruflichen Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firmen sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Zweck wird insbesondere erfüllt durch Besitzstandwahrung gemäss bisherigem Vorsorgeplan nach Übertragung der beruflichen Vorsorge an das Vorsorgewerk der Sammelstiftung, Sanierungsbeiträge an Stelle von Arbeitnehmer und Arbeitgebern bei Unterdeckung des Vorsorgewerks wegen ungünstiger Entwicklung der Ansprüche gemäss Vorsorgeplan (Langlebigkeit) oder des Deckungskapitals (Ertragsschwäche, Wertschwankungen, Inflation), Beiträge zur Wertsicherung der Leistungen gemäss Vorsorgeplan des Vorsorgewerks, weitere ergänzende Leistungen zugunsten der Destinatäre bei Alter, Invalidität und Tod über den Vorsorgeplan des Vorsorgewerks hinaus. Kann in besonderen Situationen weitergehende Unterstützung leisten wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen: an die Arbeitnehmer und Rentner in Fällen von Alter, Tod oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; an die Arbeitnehmer oder Rentner in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihres Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen: an die Arbeitnehmer und Rentner in Fällen von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; an die Arbeitnehmer und Rentner in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihrer Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmen oder Rentner; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind; durch weitere Leistungen, die dem allgemeinen Wohlbefinden und Wohlergehen aller Arbeitnehmer dienen. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: a) an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; b) an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; c) im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben. Im übrigen vgl. Stiftungsurkunde.
Adressen |
Segetzstrasse 13
4500 Solothurn
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |