1. Die VZ Dachstiftung für gemeinnützige Zwecke ist eine Stiftung, welche das Gemeinwohl im weitesten Sinne fördert. Sie ist insbesondere in den Bereichen der humanitären Hilfe in der Schweiz sowie in Schwellen- oder Entwicklungsländern, der Förderung des Gesundheitswesens in der Schweiz sowie in Schwellen- oder Entwicklungsländern, der Förderung der kulturellen Vielfalt in der Schweiz, der Aus- und Weiterbildung in der Schweiz, der wissenschaftlichen Lehre und Forschung, der Unterstützung von beeinträchtigten Personen, sowie der Erhaltung der natürlichen Umwelt und des Tierschutzes tätig. Mit der VZ Dachstiftung für gemeinnützige Zwecke wird den Kunden der VZ Holding AG bzw. ihren Tochtergesellschaften ermöglicht, eine gemeinnützige Zuwendung mit eigener Zweckbestimmung zu tätigen. Die Geschäftsführung der Stiftung erfolgt durch die VZ Holding AG bzw. ihre Tochtergesellschaften. 2. Die Stiftung ist im In- und Ausland tätig. 3. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. 4. Die Stiftung kann im Rahmen ihres eigenen Zwecks, respektive eines Teilzweckes auch weitere gemeinnützige Organisationen errichten, sei es in Form von Stiftungen, Vereinen oder anderen geeigneten Organisationsformen.
2.1 Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der angeschlossenen Firmen sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, lnvalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. 2.2 Die Stiftung betreibt die Vorsorge nach Art. 1e BVV2. 2.3 Selbständige können sich dem Gemeinschaftsvorsorgewerk ihrer Verbandsvorsorge der Stiftung anschliessen. 2.4 Die Stiftung führt für jede angeschlossene Firma ein separates Vorsorgewerk. Die Stiftung kann mehrere Arbeitgeber in einem Gemeinschaftsvorsorgewerk führen. 2.5 Der Anschluss der Firmen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. 2.6 Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. 2.7 Die Stiftung ist in der ganzen Schweiz tätig.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Gemeinwohls im weitesten Sinne, insbesondere die Linderung menschlicher Not im In- und Ausland. Er bezieht sich auf folgende Bereiche: Sozial-Humanitäres: Bekämpfung von Armut und Hunger; Versorgung mit Trinkwasser, Nahrung und Unterkunft; medizinische Versorgung. Kultur: Die Förderung und Unterstützung der Kultur, Kunst, Literatur, Musik, Geisteswissenschaften, Film sowie Denkmalpflege. Wissenschaft: Die Förderung und Unterstützung in gemeinnütziger Weise von Aktivitäten in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Gesundheitswesen. Ökologie: Die Förderung und Unterstützung von Institutionen, Personen und Projekten im In- und Ausland, welche sich in gemeinnütziger Weise zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung des Umweltschutzes engagieren. Bildung: Vermittlung einer elementaren Ausbildung an junge Menschen und die Hinführung zum verantwortungsbewussten Handeln in globaler Perspektive. Medizin: Die Förderung der öffentlichen Gesundheit und die medizinische Forschung und Entwicklung.
Das Vermögen der Stiftung, soweit es nicht dem Fortbestand der Stiftung dient, ist für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. In diesem Rahmen fördert die Stiftung in erster Linie: a) die Integration von Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, (sog. "4.Welt" ) durch Unterstützung der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit (einschliesslich der Gewährung von Mikrokrediten und ähnlichem), der Bekämpfung der Verarmung, der Eingliederung in die Gesellschaft durch Langzeitbeschäftigung in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis; b) die Entdeckung und Förderung von Musik und musikalischer Bildung für unterprivilegierte Kinder; c) die Gewährung und/oder Erleichterung von Zugang zu Bildung und Schulungsmöglichkeiten für benachteiligte Personen. Darüber hinaus kann die Stiftung auch folgende Zwecke verfolgen: a) gemeinnützige Zwecke durch Unterstützung aller Bestrebungen, die der Volkswohlfahrt auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiete dienen; b) kulturelle und künstlerische Zwecke durch Unterstützung von Einzelpersonen und Institutionen, die sich auf dem Gebiet der Kultur und Kunst besonders auszeichnen und verdient machen, wobei die Musik, Malerei, Literatur, Architektur und Kulturgüterschutz (Heimatschutz) im Vordergrund stehen sollen; c) wohltätige und soziale Zwecke durch Unterstützung notleidender oder sozial gefährdeter Personen, aus religiösen, rassischen oder politischen Gründen Verfolgter oder Gefangener, psychisch oder physisch Behinderter und chronisch Kranker, kinderreicher Familien, und aller Massnahmen, die der Altersfürsorge dienen; d) erzieherische und bildende Zwecke durch Unterstützung oder Weiterbildung fähiger Kandidaten aus minderbemittelten Kreisen durch Gewährung von Stipendien und Unterstützungen, der Umschulung und Wiedereingliederung Arbeitsloser, und aller Massnahmen, die der Entfaltung der sittlichen, geistigen und körperlichen Anlagen sowie der Formung der Gesamtpersönlichkeit dienen; e) wissenschaftliche Zwecke durch Unterstützung von Einzelpersonen und Institutionen, die sich die Forschung auf dem Gebiete der Natur- und Geisteswissenschaften sowie auf dem Gebiete der Medizin zum Ziele gesetzt haben. Die Stiftung kann die Erfüllung ihres Zweckes auch anderen Organisationen, Stiftungen, Instituten und Hilfswerken im In- und Ausland übertragen, unter Zurverfügungstellung der hierfür notwendigen Beträge. Die Stiftung kann selbst solche Organisationen, Institute und Hilfswerke im In- und Ausland errichten und betreiben. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie erstrebt keinen Gewinn.
Adressen |
Gotthardstrasse 6
8002 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |