Die Stiftung bezweckt die Durchführung der Personalvorsorge gemäss Art. 1e BVV2 für die ihr angeschlossenen Firmen und die Mitglieder von Verbänden als nicht registrierte Stiftung. Die Personalvorsorge wird ausserhalb der Minimalvorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im überobligatorischen Bereich gemäss Art. 1e BVV 2 geführt. Die Stiftung erbringt Leistungen zu Gunsten der versicherten Selbstständigerwerbenden, Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Firmen und Verbänden sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftliche Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Grundsatz der (virtuellen) Kollektivität muss eingehalten werden; falls beim Anschluss eines Verbandsmitglieds die (virtuelle) Kollektivität nicht eingehalten werden kann, muss der Anschluss beim Vorsorgewerk des Verbandes erfolgen. Jede angeschlossene Firma, die Mitglieder von Verbänden sowie die Verbände bilden innerhalb der Stiftung ein eigenes Vorsorgewerk. Die Beziehungen zur Stiftung werden in einem Anschlussvertrag geregelt. Arbeitgeber können sich im Rahmen der Personalvorsorge ihrer Firmen oder eines Verbandes mitversichern. Sie dürfen jedoch in keiner Weise bessergestellt werden als die Arbeitnehmer. Zur Erreichung des Stiftungszwecks schliesst die Stiftung einen Kollektivversicherungsvertrag mit einer der Versicherungsaufsicht unterstellten schweizerischen Versicherung ab, bei welchem die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist. Art und Umfang der Versicherungsleistungen werden für jedes Vorsorgewerk separat festgelegt. Ausser zu Vorsorgezwecken dürfen aus dem Stiftungsvermögen keine Leistungen erbracht werden, zu denen ein der Stiftung angeschlossener Arbeitgeber rechtlich verpflichtet ist und die ein Entgelt für geleistete Arbeit darstellt oder lohnähnlichen Charakter haben (Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen und Dienstaltersgeschenke, Teuerungszulagen etc.). Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der gesamten Schweiz tätig. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
2.1 Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der angeschlossenen Firmen sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, lnvalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. 2.2 Die Stiftung betreibt die Vorsorge nach Art. 1e BVV2. 2.3 Selbständige können sich dem Gemeinschaftsvorsorgewerk ihrer Verbandsvorsorge der Stiftung anschliessen. 2.4 Die Stiftung führt für jede angeschlossene Firma ein separates Vorsorgewerk. Die Stiftung kann mehrere Arbeitgeber in einem Gemeinschaftsvorsorgewerk führen. 2.5 Der Anschluss der Firmen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. 2.6 Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. 2.7 Die Stiftung ist in der ganzen Schweiz tätig.
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Arbeitgeber (nachfolgend Arbeitgeber genannt) sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod nach Massgabe ihrer Reglemente. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Anschlussvertrags. Selbständige können sich dem Gemeinschaftsvorsorgewerk ihrer Verbandsvorsorge der Stiftung anschliessen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung führt für jeden angeschlossenen Arbeitgeber grundsätzlich ein separates Vorsorgewerk. Die Stiftung kann mehrere Arbeitgeber in einem Gemeinschaftsvorsorgewerk führen. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Die Stiftung ist in der ganzen Schweiz tätig.
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Adressen |
Wolleraustrasse 11a
8807 Freienbach
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |