Absicht der Stifterin/des Stifters ist es: a. Malaria zu bekämpfen, b. andere Infektionskrankheiten wie AIDS zu bekämpfen, c. langfristige selbsttragende Projekte in der Landwirtschaft zu realisieren. 1. Phase: Förderung und aktive finanzielle Unterstützung der notleidenden Bevölkerung in ÄTHIOPIEN. 2. Phase: Förderung und aktive finanzielle Unterstützung der notleidenden Bevölkerung in anderen afrikanischen Ländern. d. Alternative Energie Förderung; z.B. Sonnen Energie; Bio Gas; u.s.w. e. Förderung der technischen, medizinischen, landwirtschaftlichen usw. Ausbildung der äthiopischen Bevölkerung. f. Es werden Projekte im Inland und in Afrika unterstützt. g. Die Stiftung kann mit anderen Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung mindestens einen Teil der Kosten und sorgt dafür, dass ein Teil des Erlöses des Projekts weiter investiert wird. Die Stiftung kann auch dazu beitragen, Experten zur Verfügung zu stellen.
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich wohltätige Zwecke. Sie verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Die Stiftung bezweckt die finanzielle und sonstige Unterstützung von humanitären Entwicklungsprojekten, Organisationen, Institutionen und Einzelinitiativen in Äthiopien und dem restlichen Afrika, mit Schwergewicht in den Bereichen Ernährung, Gesundheitswesen, Bildung, Infrastruktur, Umweltschutz, Forschung, Kultur etc. Sie kann ihre Zwecke auch in Entwicklungsländern auf anderen Kontinenten verfolgen und kann Entwicklungsprojekte auch selber initiieren und durchführen. Sie kann Unterstützungsbeiträge auch an kulturelle und spirituelle Projekte und Organisationen in Entwicklungsländern leisten, einschliesslich Projekte, die das kulturelle Schaffen fördern und dem Kulturgüterschutz dienen. Sie kann Patenschaften übernehmen und Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen und Familien in Entwicklungsländern erbringen. Sie kann andere Personen und Organisationen bei der Verfolgung deren wohltätigen Arbeit beraten und ausbilden sowie alternative Modelle und Konzepte zur Entwicklungsarbeit entwickeln und vermitteln.
Die Stiftung bezweckt die Schaffung und Unterstützung von Einrichtungen und Institutionen zugunsten von Kindern und heranwachsenden Jugendlichen in Staaten mit hoher Armut oder in Staaten, die aus anderen Gründen diesen Menschen die notwendige Unterstützung und Förderung nicht zuteil kommen lassen können. Die Stiftung bezweckt, Kinder in Not zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation zu verhelfen und ihnen eine geschützte und sichere Kindheit zu ermöglichen. Zu diesem Zweck schafft und unterstützt die Stiftung Institutionen, die die für die geistige und körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen notwendigen Güter, Hilfsmittel und Dienstleistungen bereitstellen. Insbesondere sollen durch die Unterstützung die hilfsbedürftigen Kinder und Jugendliche mit ausreichend Nahrung und Kleidung versorgt und eine ausreichende medizinische, und schulische Betreuung sowie Berufsbildung gewährleistet werden, um den jungen Menschen die Chancen für den Start ins Leben zu verbessern. Die Stiftung kann Geldleistungen, Sachleistungen sowie Beratung und Unterstützung durch eigene Fachkräfte leisten. Sie kann weitere bestehende Institutionen und Projekte von anderen Trägern im Rahmen des Stiftungszweckes unterstützen. Die Stiftung bezweckt die Förderung des Natur- und Umweltschutzes. Diesen Zweck will sie im Besonderen erreichen durch Unterstützung von Institutionen und Personen sowie deren Projekte, die der Erhaltung der Natur und der Verbesserung der Umwelt dienen. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Projekte selbst durchführen. Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von humanitären Aktivitäten; finanzielle Beteiligung an Nothilfeprojekten, die auf Sofortmassnahmen und/oder Abdeckung der Grundbedürfnisse von notleidenden Menschen ausgerichtet sind; ferner Unterstützung von Projekten zum Schutz und der Förderung der Menschenrechte.
Die Stiftung bezweckt die Entwicklungshilfe und karitative Tätigkeit vorwiegend unter der schwarzen Bevölkerung in Südafrika mit dem Fokus auf Hilfe für Waisenkinder. In enger Zusammenarbeit mit etablierten gemeinnützigen und karitativen Organisationen vor Ort beteiligt sich die Stiftung House of Encouragement an Entwicklungshilfeprojekten und setzt sich insbesondere für die Versorgung, Betreuung und Erziehung von Waisenkindern in Tages-Betreuungsstätten in den schwarzen Townships in Südafrika ein und stellt selber solche Betreuungsstätte zur Verfügung. Die Stiftung sucht ihre Ziele insbesondere zu erreichen durch: Selektion, Ausbildung, Förderung und Finanzierung von Personen und Organisationen, die im Sinne des Stiftungszwecks tätig sind; Übernahme von "Patenschaften" für Waisenkinder, verbunden mit einem Commitment bis zu deren 18. Altersjahr, insbesondere im Sinne sozialer Fürsorge und zur Hilfe für den Aufbau einer eigenen Existenz durch Erziehung und Ausbildung; Bereitstellung und Einrichtung von Immobilien und Infrastrukturen für die zweckorientierte Arbeit (beispielsweise Tagesbetreuungszentren) oder finanzielle Unterstützung solcher bestehender Einrichtungen. Die Stiftung kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Die Tätigkeit der Stiftung beruht ausschliesslich auf christlicher Basis. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck.
Adressen |
Scheuchzerstrasse 188
8057 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |