Die Stiftung bezweckt die Erhaltung und öffentliche Zugänglichmachung des Baudenkmals Sonnenberg, die Förderung des internationalen Kunst- und Kulturaustausches und die öffentliche Präsentation der Ergebnisse dieser Förderung, den Betrieb eines Kulturgästehauses für die Öffentlichkeit sowie die Erhaltung, die Erforschung und die öffentliche Präsentation von Kunstsammlungen. Dies alles mit dem Ziel, die Villa Sonnenberg zu beleben, sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und darin Gastfreundschaft und Kultur zu leben - ehrlich, herzlich und wechselseitig. Die vier Bereiche des Stiftungszwecks beinhalten konkret insbesondere Folgendes: 2.1 Erhaltung und öffentliche Zugänglichmachung des Baudenkmals Sonnenberg: Die Stiftung bezweckt einerseits den Unterhalt, die Pflege und den Erhalt der Villa Sonnenberg gemäss der übrigen Zweckumschreibung der Stiftung. Andererseits soll die Villa Sonnenberg im Rahmen des Stiftungszwecks belebt und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Die Nutzung steht im Einklang mit dem denkmalgeschützten Status der Liegenschaft. 2.2 Förderung des internationalen Kunst- und Kulturaustausches und öffentliche Präsentation der Ergebnisse der Förderung: Die Stiftung bezweckt, Kunst- und Kulturschaffende aus der ganzen Welt dadurch zu fördern, dass ihnen Aufenthalte in der Villa Sonnenberg ermöglicht und dabei ihre Projekte gefördert und begleitet werden. Dies mit dem Ziel, dass die Projekte der Öffentlichkeit präsentiert werden, damit einen Beitrag zum Kulturleben in der Villa Sonnenberg leisten und zum internationalen Kunst- und Kulturaustausch beitragen. 2.3 Betrieb eines Kulturgästehauses für die Öffentlichkeit: Die Stiftung bezweckt, die Villa Sonnenberg der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zum Beispiel für Übernachtungen, Tagungen oder private Anlässe, allenfalls auch durch einen Gastronomiebetrieb. 2.4 Erhaltung, Erforschung und öffentliche Präsentation privater Kunstsammlungen: Die Stiftung bezweckt, die Erhaltung, Erforschung und öffentliche Präsentation von privaten Kunstsammlungen, insbesondere solcher, welche der Öffentlichkeit bisher nicht oder nur teilweise zugänglich sind. Dies im Bestreben, die Voraussetzungen zu schaffen, um die Kunststammlungen für die Allgemeinheit dauerhaft erhalten zu können und das kulturelle Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu fördern. Die Art der Berechtigung an den Kunstsammlungen ist mit den Eigentümern vertraglich zu regeln. Die Präsentation der Sammlungen kann - sofern geeignet - sowohl in der Villa Sonnenberg erfolgen als auch an einem anderen geeigneten Ort. 2.5 Die Stiftung kann alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern. Sie kann insbesondere Eigentum oder beschränkte dingliche Rechte an Immobilien und Mobilien entgeltlich oder unentgeltlich erwerben oder einräumen, Finanzanlagen tätigen und Darlehen aufnehmen. 2.6 Die Stiftung strebt keinen Gewinn an und verfolgt keinen Erwerbszweck. Soweit im Rahmen der Verfolgung des Stiftungszwecks, insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb des Kulturgästehauses, Erträge anfallen, werden diese ausschliesslich zur Deckung der Kosten der Stiftung, beziehungsweise zur Verfolgung der Zwecke der Stiftung eingesetzt. Massgebend bei den Tätigkeiten der Stiftung, welche Erträge generieren, sind folgende Kriterien: - Die Tätigkeit muss mindestens einem der vier Bereiche des Stiftungszwecks dienen; - soweit die von der Stiftung der Öffentlichkeit angebotenen Leistungen in Konkurrenz stehen zu privaten gewerblichen Tätigkeiten (zum Beispiel im Bereich Kulturgästehaus), werden sie zu marktkonformen Bedingungen angeboten und dürfen zu keiner Wettbewerbsverzerrung führen. 2.7 Die Tätigkeit der Stiftung ist in örtlicher Hinsicht fokussiert auf Lenzburg, wo die Villa Sonnenberg liegt. Insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung des internationalen Kunst- und Kulturaustausches kann die Stiftung - vor allem, wenn es um Ausstellungen geht - allenfalls auch ausserhalb von Lenzburg und mögl…
Die Stiftung bezweckt den Zusammenhalt des künstlerischen Erbes von Gottlieb Soland, die Zugänglichkeit der Werke für die Öffentlichkeit sowie die Förderung von künstlerischem Schmuck im FELDHEIM Regionalen Alters- und Pflegezentrum (nachfolgend Feldheim genannt). Die Stiftung verpflichtet sich, in sämtlichen Gemeinden des Gemeindeverbandes Regionales Alters- und Pflegezentrum Feldheim (nachfolgend Gemeindeverband genannt) eine Chromstahlskulptur aufzustellen und zu unterhalten, wenn die jeweilige Einwohnergemeinde die Zustimmung erteilt. Dies gilt auch für die fusionierten Dorfschaften Langnau, Richenthal, Uffikon, Buchs und Ebersecken. Die Bilder können im Feldheim oder auswärts ausgestellt werden, wobei im Feldheim eine ständige Ausstellung sein soll. Im Weiteren können von der Zentrumsleitung im Feldheim Ausstellungen und Auftritte von Künstlern, insbesondere von jungen und unbekannten Künstlern organisiert werden. Die Stiftung kann auf Gesuch der Zentrumsleitung einen Beitrag an die Kosten leisten. Die Stiftung versucht das Gedankengut des Stifters, das mit seinen plastischen und bildnerischen Arbeiten nicht zu trennen ist, zu vermitteln. Das Gedankengut des Stifters hat zum Inhalt, Konzentration auf einfache Gedanken und Lebensinhalte wie «die Mitte» - «verlorene Mitte» - «Besinnung auf das Wesentliche» -«medial» (Projekt «medial» ein «denk-mal») - «suchen des inneren Gleichgewichtes in der heutigen Lebensweise». Um diese Gedanken bei den Menschen und zwischen den Generationen zu fördern und zu vermitteln, können von der Zentrumsleitung Möglichkeiten zur Themenbearbeitung geschaffen werden, dies auch unter Zuzug von Fachleuten oder Menschen mit Lebenserfahrungen sowie Bieten von meditativer Musik und Konzerte, begleitet mit Gesprächen oder Betrachtungen zum Gedankengut des Stifters. Der Stiftungsrat kann an allfällige Kosten des Feldheimes einen Beitrag leisten oder Konzerte, Gesprächsrunden, Vorträge etc. selber auch ausserhalb des Feldheimes in der Einwohnergemeinde Reiden organisieren oder einen Beitrag an die Kosten von Dritten organisierte Veranstaltungen in der Einwohnergemeinde Reiden leisten. Solche Veranstaltungen müssen jedoch stets einen Bezug zum Stifter und Künstler Gottfried Soland aufweisen.
Die Stiftung bezweckt den Erhalt, Unterhalt und Betrieb der künftig öffentlich zugänglichen Schlossanlage sicherzustellen, Beiträge zu leisten an die Errichtung und den Betrieb von Ausstellungsräumen sowie an die Realisierung von Projekten, vorab an ein zu etablierendes Interieur- und kunsthandwerkliches Museum, das Bewusstsein für die kulturhistorische Bedeutung der Anlage und des Ausstellungsguts zu wahren und zu fördern; kann insbesondere eigene Ausstellungen einrichten und durchführen, dem Stiftungszweck dienende Sammlungen oder kunsthandwerkliche Einzelstücke erwerben oder temporäre oder dauernde Leihgaben Dritter ausstellen, einen Kiosk, Ladengeschäfte, Gaststätten und weitere Betriebe in die Schlossanlage und angrenzende Liegenschaften integrieren und einen Internetshop usw. betreiben, Kooperationen, zum Beispiel mit dem "Museum Aargau" eingehen, Informationsaufgaben im Zusammenhang mit der Schlossanlage und dem Museum wahrnehmen, weitere Projekte entwickeln oder Projekte Dritter unterstützen, Öffentlichkeitsarbeit für ihre Zwecke tätigen sowie Grundstücke und Immobilien erwerben und veräussern.
Die Stiftung bezweckt, die Wirkung und die kulturhistorische Bedeutung der Schlossdomäne Wildegg zu bewahren und zu entwickeln sowie sie durch laufenden Unterhalt und Instandstellung in ihrem Wert zu sichern. Die Kerndomäne, bestehend aus Schloss Wildegg, Hof, Garten und den Halden des Schlosshügels sowie dem anstossenden Wald am Kestenberg, wird im bisherigen Charakter bewahrt und in gutem Zustand erhalten; die Errichtung von Gebäuden und Einrichtungen, die den Blick auf das Schloss beeinträchtigen, ist untersagt. Die Stiftung macht geeignete Gebäude und Anlagen dem interessierten Publikum zugänglich, ermöglicht der Bevölkerung durch Ausstellungen und Veranstaltungen die Auseinandersetzung mit Themen zur Geschichte und Kultur und leistet damit einen Beitrag zur Vermittlung des kulturellen Erbes. Historische Gegenstände und Erinnerungsstücke der Familie von Effinger werden als integrierende Bestandteile des Schlosses in der Sammlung belassen, restauratorisch gepflegt und unterliegen einem absoluten Veräusserungsverbot.
Adressen |
Schlossgasse 50
5600 Lenzburg
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |