Die Stiftung ist nicht gewinnorientiert und bezweckt in ausschliesslich gemeinnütziger Weise im In- und Ausland: (a) Die Förderung und Unterstützung von Projekten im Tierschutzbereich. (b) Die Förderung und Unterstützung von Projekten im Kindesschutzbereich, insbesondere die materielle Hilfe an Kinder in sozialer Not bzw. Fürsorge für Kinder. (c) Die Förderung und Unterstützung von Projekten Klimaschutzbereich. (d) Die Förderung und Unterstützung von sozialen und humanitären Projekten. (e) Die Förderung der öffentlichen Wahrnehmung der Aktivitäten der Stiftung und deren Ergebnisse, worunter auch die Erstellung bzw. die Finanzierung von Studien und Analysen in den in dieser Ziffer 2.1 genannten Bereiche fallen. 2.2. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in erster Linie durch Zuwendungen an Organisationen, Institutionen, Körperschaften, Projektträger und Personen, die ihre Bedürfnisse bzw. die Unterstützungsbedürftigkeit ihrer Projekte in transparenter Weise darlegen und gleichzeitig auch für einen effizienten Einsatz der Mittel im Sinne des Stiftungszwecks Gewähr bieten und der Öffentlichkeit bzw. der Stiftung ausreichend Aufschluss über ihre Tätigkeit geben. 2.3. Im Rahmen des Stiftungszweckes kann die Stiftung ideelle und finanzielle Partnerschaften mit öffentlich-rechtlichen und/oder privaten Unternehmen eingehen und Plattformen unterstützen, welche dem Zweck dienen, durch Spendengenerierung, Crowdfunding und Netzwerkbildung Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Kinderhilfe und Tierschutz zu ermöglichen. 2.4 Die Stifterin behält sich das Recht vor, den Zweck der Stiftung im Rahmen von Art. 86a ZGB zu ändern, frühestens nach zehn Jahren, wobei der geänderte Zweck wiederum ausschliesslich gemeinnützig sein muss.
1. Die gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Stiftung bezweckt einerseits die Unterstützung von sozial benachteiligten, bedürftigen oder behinderten Kindern. Sie unterstützt insbesondere Kinder und Jugendliche in unterprivilegierten Lebenssituationen durch finanzielle oder gegenständliche Zuwendungen, zinslose Darlehen, z.B. für die Ermöglichung von Ausbildungen, Gewährung von Stipendien oder Ferienaufenthalten von behinderten Personen, entlastenden Anschaffungen etc. Die Zuwendungen sind kein Ersatz für Sozialleistungen, sondern sollen den Betroffenen zusätzliche Möglichkeiten geben, die von den Sozialleistungen nicht gedeckt werden. Andererseits bezweckt die Stiftung die Unterstützung und Hilfe von leidenden Tieren, insbesondere zur Verbesserung deren physischen und psychischen Gesundheit und die Förderung des Tierschutzes und Wohles im Allgemeinen. Spätestens nach dem Ableben der Stifterin sollen bestimmte Liegenschaften in Kilchberg der Stiftung zugeführt werden. In diesem Fall bezweckt die Stiftung diese dem Stiftungsvermögen zugehörenden Liegenschaften in Kilchberg ZH zu halten und erhalten. Dafür sind mit den erforderlichen Mitteln die notwendigen Renovationen durchzuführen. 2. Die Stiftung kann ihre Zwecke durch eigene Projekte oder durch Zuwendungen an steuerbefreite Dritt-Organisationen im Rahmen der vorgenannten Ziele verfolgen. 3. Die Stiftung ist in der Schweiz tätig. 4. Die Stifterin behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor.
1 Die Stiftung verfolgt folgende gemeinnützigen Zwecke: a) Unterstützung von Tierheimen in der ganzen Schweiz, insbesondere durch finanzielle Beiträge für die Betreuung, Fütterung, Unterbringung, tierärztlichen Untersuchungen und notwendigen Operationen der Haustiere. Es werden nur Tierheime unterstützt, die keine Haustiere aufgrund ihres Alters, Gebrechens oder Überbelegung töten und die sich uneigennützig, um die Haustiere kümmern; b) Verbesserung der Lebensverhältnisse herrenloser, unerwünschter oder notleidender Haustiere durch Übernahme aller damit verbundenen Ausgaben wie Aufnahme und Vermittlung der Haustiere: c) Artgerechte Unterstützung von nicht oder schwer vermittelbaren Haustieren bis zu deren Ableben; d) Unterstützung von unpolitischen Tierschutzprojekten und Tierschutzorganisationen in der gesamten Schweiz. 2 Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig. 3 Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. 4 Die Stiftung verfolgt keine Selbsthilfezwecke. Die Stifter sowie Angehörige der Stifter und ihnen nahestehende Personen haben keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Stiftung. 5 Die Einzelheiten der Begünstigung werden in einem Stiftungsreglement geregelt. Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes. 6 Dem Stiftungsrat steht das Recht zu, durch einstimmigen Beschluss Änderungen des Zwecks und der Stiftungsurkunde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen. Dabei werden die Voraussetzungen gemäss Art. 85 (Änderung der Organisation), Art. 86 (Entfremdung vom Ursprungszweck) und Art. 86b ZGB (unwesentliche Änderungen) berücksichtigt. 7 Die Stifter behalten sich eine Zweckänderung nach Art. 86a Abs. 1 ZGB vor.
Die Stiftung wird ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke errichtet. Der Stiftungszweck verfolgt im Wesentlichen drei Zielrichtungen: Sie bezweckt im weitesten Sinne die Förderung des Tierschutzes im In- und Ausland. Sie unterstützt national und international Projekte, die durch steuerbefreite Organisationen durchgeführt werden und die dem Schutz von Tieren und deren Lebensgrundlagen sowie deren Wohlbefinden dienen, die rechtliche Besserstellung der Tiere, die Vermeidung von Tierversuchen, tierfreundliche Transportbedingungen, den Schutz gefährdeter Tierarten, auch Meerestiere, oder den Erhalt des natürlichen Lebensraumes von Tieren fördern. Sie bezweckt im weitesten Sinne die Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes im In- und Ausland sowie auch der Meere, mit dem Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen, die Schönheit unversehrter Landschaften und die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren. Sie engagiert sich insbesondere für den Erhalt der ökologischen Vielfalt der Erde sowie des ökologischen Gleichgewichts, den Schutz des Lebensraums bedrohter Tiere, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und die Eindämmung von Umweltverschmutzung. Sie bezweckt im weitesten Sinne die Förderung von Wohltätigkeit im In- und Ausland (Entwicklungs- und Schwellenländern) sowie die Förderung und Entwicklung von Kindern und Erwachsenen in den bedürftigsten Regionen der Welt unter besonderer Berücksichtigung von den Folgen kriegerischer Ereignisse zu Gunsten auch von Flüchtlingen und Asylanten und insbesondere von Kindern. Sie setzt sich dabei für das Wohlergehen insbesondere durch Sicherstellung von deren Grundbedürfnissen in allen Bereichen, wie Ernährung, Gesundheit, Schulbildung etc. ein. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck insbesondere dadurch, dass sie steuerbefreiten und gemeinnützigen Institutionen und Organisationen oder Einzelpersonen einmalige oder wiederkehrende Beiträge ausrichtet. Sie kann sich auch direkt an gemeinnützigen Projekten beteiligen, die durch steuerbefreite Institutionen und Organisationen durchgeführt werden. Die Stiftung ist somit gemeinnützig tätig und erstrebt keinen Gewinn. Sie kann als untergeordneten Nebenzweck auch Liegenschaften erwerben, halten und veräussern, doch müssen die Nettoerträge daraus ausschliesslich den gemeinnützigen Zwecken der Stiftung zugutekommen.
Adressen |
Brandschenkestrasse 24
8001 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |