Die Stiftung bezweckt zum Wohlergehen verschiedener Tierarten - insbesondere von Vögeln (Papageien, Sittiche, etc.) - beizutragen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Unterstützung von nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen, welche sich für die Aufnahme und Pflege vernachlässigter, misshandelter oder kranker Tiere sowie den Schutz, die Pflege und Haltung verschiedener Tierarten, insbesondere für Vögel (Papageien, Sittiche, etc.), einsetzt. Finanzielle Beiträge für Vögel, insbesondere für Papageien, Sittiche, etc. sind hauptsächlich an die Auffangstation für Papageien und Sittiche APS zu entrichten. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck und strebt keinen Gewinn an.
Zweck der Stiftung ist die Förderung und die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Tierschutzorganisationen bzw. -institutionen und Projekten im Bereich des Tierschutzes (insb. Vogel- und Papageienschutz) und der Tierhaltung. Die Stiftung trägt unter anderem auch zur Verbesserung und Erhaltung von Lebensbedingungen für Tiere bei. Sie verfolgt diesen Zweck insbesondere dadurch, dass sie an Organisationen und Institutionen im In- und Ausland einmalige oder auch wiederkehrende finanzielle Beiträge ausrichtet. Sie kann sich auch direkt an Projekten beteiligen. Die Stiftung kann unter anderem auch die Erhaltung alter, gefährdeter sowie seltener Tierarten bzw. -rassen (specie rara) ins Auge fassen. Zur Erreichung dieses Zieles kann sie Projekte zur Arterhaltung unterstützen und fördern. Sie kann ihre Tätigkeit des Weiteren auf das Gebiet der Ökologie und des Umweltschutzes ausdehnen, soweit dies mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung steht. Weiter bezweck die Stiftung die finanzielle Sicherstellung des Unterhalts sämtlicher im Todeszeitpunkt der Stifterin gehörenden Tiere. Dazu gehört unter anderem die Finanzierung einer fachgerechten Unterkunft, einer umfassenden Verpflegung sowie einer medizinischen sowie persönlichen Betreuung. Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke, ist uneigennützig und auf keinerlei Erwerbstätigkeit ausgerichtet. Sie erfüllt mithin ihren Zweck wohltätig und ist nicht gewinnorientiert.
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige und insbesondere die folgenden Zwecke: Wildtierschutz und Biodiversitätsschutz durch Förderung und Massnahmen a) zum Schutz und Erhalt von Wildtierarten (besonders vom Aussterben bedrohte Spezies) und ihrer Lebensräume b) zum Schutz von Tieren aus dem illegalen Handel bzw. von Tieren in der Unterhaltungsindustrie c) zur Unterstützung von Menschen im Kontext des Biodiversitätsschutzes. Tierschutz durch Förderung bzw. Umsetzung von Massnahmen zum Schutz von Tieren in Notsituationen. Die Stiftung verfolgt ihre Zwecke international. Sie kann zur Erreichung der vorgenannten Zweckbereiche eigene Massnahmen, Projekte und Programme durchführen und die Zielregionen bestimmen. Sie kann dazu mit internationalen und lokalen Partnern auf nationaler und internationaler Ebene zusammenarbeiten. Der Stiftungsrat kann zu den genannten Zweckbereichen Prioritäten und Teilziele setzen. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbs oder Selbsthilfezwecke. Die Stiftung kann Grundeigentum erwerben, vermieten, belasten, veräussern und sich daran beteiligen. Die Stiftung darf zur Erreichung ihres Zwecks weitere Organisationen errichten und sich an Organisationen beteiligen.
Die Stiftung unterstützt private oder öffentliche Einrichtungen, deren Hauptzweck der Tierschutz ist. In erster Linie soll das Stiftungsvermögen zur Verhütung menschlicher Gewalt an Tieren verwendet werden. In einem kleineren Ausmass soll allgemein Tieren in Notlagen geholfen werden. Die Einrichtungen, welche Zuwendungen erhalten, sollen sich insbesondere dem Schutz von Tieren in Frankreich und anderen südländischen Staaten, in der Schweiz und in Dänemark widmen. Die Zuwendungen an die Einrichtungen sollen aus dem vom Stiftungsvermögen im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) erzielten Gewinn erbracht werden. Könnten in einem Geschäftsjahr mangels Gewinn im Vorjahr keine Zuwendung erbracht werden, können in diesem Geschäftsjahr Zuwendungen bis zu einem Betrag von 10% des Wertes des Stiftungsvermögens per 31. Dezember des vorangehenden Geschäftsjahres zugesprochen werden. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, sie verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Adressen |
Rosenbergstrasse 27
8304 Wallisellen
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |