Die Stiftung bezweckt, das Musikleben in der Stadt und in der Region Bern, aber auch in anderen Teilen der Schweiz und im Ausland, zu unterstützen und zu fördern, insbesondere durch den Betrieb der Camerata Bern als qualifiziertes Kammerensemble und durch die Organisation von öffentlichen Konzerten und weiteren musikalischen Veranstaltungen, auch in Zusammenarbeit mit anderen Musikern und musikalischen Ensembles sowie mit anderen verwandten Institutionen. Die Stiftung kann Bild- und Tonträger sowie weitere Mittel der Wahrnehmbarmachung, welche im Zusammenhang mit der Camerata Bern stehen, selbst herstellen oder durch Dritte herstellen lassen. Sie kann im übrigen alle Aktivitäten und Tätigkeiten betreiben, Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen aufnehmen oder gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann sich zur Förderung des Stiftungszwecks an anderen Unternehmungen und Organisationen im In- und Ausland beteiligen oder mit solchen zusammenarbeiten. Sie kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Stiftung Camerata Bern hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keine Erwerbszwecke. Allfällige Überschüsse werden vollständig im Sinne des Stiftungszwecks reinvestiert.
Die Stiftung bezweckt den Betrieb der Bühnen Bern. Sie kann mit anderen kulturellen Institutionen, mit den Hochschulen (Fachhochschulen und Universität) sowie mit Kulturschaffenden zusammenarbeiten, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen. Die Stiftung kann alle Geschäfte vornehmen, die zur Zielerreichung geeignet sind: u. a. kann sie Personal einstellen, Liegenschaften kaufen oder bauen, alle Arten von Fremdmitteln aufnehmen, Güter anschaffen, private oder öffentliche Subventionen beantragen und erhalten, Verträge abschliessen und diesbezügliche Dienstleistungen gegenüber Dritten erbringen. Die Stiftung kann Beteiligungen an anderen Gesellschaften haben. Die Stiftung ist im Rahmen ihrer Zwecksetzung mit Schwergewicht im Kanton Bern tätig. Die Stiftung hat einen gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet.
Die Stiftung bezweckt zeitgenössische Schweizer Kunst und Kultur in der Region Bern aber auch in den anderen Teilen der Schweiz und im Ausland zu unterstützen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zu fördern. Insbesondere durch Organisation und Durchführung von eigenen Kunst- und Kulturprojekten, Kunst- und Kulturaktionen und Ausstellungen oder als Trägerorganisation von solchen Projekten und Aktionen. Sie kann auch Kunstwerke erwerben. Sie kann im Übrigen alle Aktivitäten und Tätigkeiten betreiben, Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen aufnehmen oder gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann sich zur Förderung des Stiftungszwecks an anderen Unternehmungen und Organisationen im In- und Ausland beteiligen oder mit solchen zusammenarbeiten. Sie kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Allfällige Überschüsse werden vollständig im Sinn der Zweckbestimmung reinvestiert.
Die Stiftung bezweckt primär die Unterstützung des Fürsorgegutes der Zunft zu Webern (Vermögen zur Erfüllung vormundschaftlicher und sozialhilferechtlicher Aufgaben), sekundär die Unterstützung der Fürsorge/Armengüter anderer Berner Zünfte und Gesellschaften sowie die Burgergemeinde Bern und damit die Leistung eines Beitrages an die Unterstützung fürsorgebedürftiger Personen im Zuständigkeitsbereich der Zünfte und Gesellschaften von Bern bzw. der Burgergemeinde Bern und tertiär die Unterstützung übriger fürsorgebedürftiger Personen im Kanton Bern. Sollte der primäre Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden können, weil diese Aufgabe der Zunft nicht mehr zukommt oder hat obiger Stiftungszweck seine Bedeutung bzw. Wirkung verloren, so soll mit den Stiftungserträgnissen das Zunftleben der Stifterin, sekundär auch das Zunftwesen anderer Berner Zünfte und Gesellschaften in der Stadt Bern sowie die Liegenschaften der Altstadt, insbesondere das Zunfthaus der Stifterin, in weiterer Linie anderer Zunftliegenschaften der Berner Zünfte und Gesellschaften, als Bernisches Kulturgut unterstützt werden. Für die Erreichung des Stiftungszweckes bzw. des Ersatzzweckes dürfen nur die Erträge des Stiftungsvermögens nicht aber das Vermögen selbst verwendet werden.
Adressen |
Waisenhausplatz 30
3011 Bern
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |