Eins von 638 Stellenprofilen beim Arbeitgeber Steinmann & Partner GmbH
Sie sind zuständig für die Abklärung von geeigneten Massnahmen im Bereich des zivilrechtlichen Kindesschutzes. Dazu gehören Anhörungen der Klientinnen und Klienten und ihren Angehörigen, die Ausarbeitung von Entscheidentwürfen zuhanden der Behörde sowie die inhaltliche Prüfung der Berichte der Beistandspersonen. Eine weitere wichtige Aufgabe stellt der laufende Austausch mit dem Kinder- und Jugendhilfezentrum sowie weiteren Fachstellen dar.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Pfäffikon ZH
Hochschulabschluss in Rechtswissenschaft (lic. iur. oder MLaw)
Berufserfahrung im Sozial- oder Rechtsbereich, vorzugsweise mehrjährige Erfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutz
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Psychisch belastbar, durchsetzungsstark und entscheidungsfreudig
Vorurteilsloser und verständnisvoller Umgang mit Klientinnen und Klienten
Selbständigkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit und Integrität