Die Stiftung bezweckt, die nachfolgenden, gemeinnützigen Organisationen in ihren Bestrebungen finanziell zu unterstützen: a) Leprahilfe Emmaus Schweiz (die Unterstützung ist zweckgebunden für die Aussätzigenhilfe); b) Stiftung für junge Auslandschweizer; c) Stiftung der Heilsarmee in der Schweiz; d) Sämtliche gemeinnützigen Institutionen in der Schweiz, welche sich ausschliesslich mit dem Tierschutz befassen inkl. Organisationen gegen die Vivisektion. Die Stiftung richtet jährlich je 30.55% des Reinertrages des Stiftungsvermögens (Erträge abzüglich Aufwendungen der Stiftung) an die Destinatäre lit, a bis c oben aus. Die restlichen 8.35% werden in eine Reserve eingelegt, die alle vier Jahre an Destinatäre laut lit. d ausgeschüttet wird. Die Stiftung kann die an die Begünstigten auszurichtenden periodischen Beträge zweckgebunden erklären. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Adressen |
Sägeweg 11
3073 Gümligen
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |