Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: a) an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; b) an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; c) im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben. Im übrigen vgl. Stiftungsurkunde.
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen: an die Arbeitnehmer und Rentner in Fällen von Alter, Tod oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; an die Arbeitnehmer oder Rentner in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihres Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.
Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firmen Wüest & Cie. AG, Bauunternehmung, Nebikon, in Nebikon (inkl. Zweigniederlassungen Zofingen und Olten), der Achermann AG, Bauunternehmung, Buochs, sowie der übrigen unter der Wüest Nebikon Holding AG, in Nebikon, zusammengeschlossenen Firmen, ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat; weitergehende, über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausreichende Vorsorge, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Anschluss des Personals von anderen Betrieben, die mit der Firmen-Gruppe finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt wurden; Erbringung der Beiträge der angeschlossenen Firmen aus Mitteln der Stiftung, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet und gesondert ausgewiesen worden sind.
Freiwillige Unterstützung zugunsten der Arbeitnehmer der Scintilla AG, Zuchwil und der Robert Bosch AG, Zürich sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit, ferner Äufnung der nötigen Mittel für allfällige Verbesserungen der Vorsorgeleistungen zugunsten des Personals und/oder der Kadermitarbeiter der Firmen, wie bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit sowie Erbringung von Zuwendungen für die Abdeckung allfälliger versicherungstechnischer Fehlbeträge, in der Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit den Firmen wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Adressen |
Aarwangenstrasse 90
4900 Langenthal
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |