Die Stiftung bezweckt den Kindern von Anna Minder-Voser sel. und deren Nachkommen in allen Graden (einschliesslich von Adoptivkindern und von jeweiligen Ehegatten sowie Lebenspartner/Innen), an die Kosten der Erziehung (namentlich die schulische und berufliche Erstausbildung sowie Weiter- und Zusatzausbildungen) und der Ausstattung finanzielle Beiträge irgendwelcher Art auszurichten, bei Bedarf ihr wirtschaftliches und berufliches Fortkommen zu fördern und zu erleichtern sowie die Destinatäre im Alter, bei Krankheit, Behinderungen, unverschuldeter Arbeitslosigkeit und bei anderweitiger Bedürftigkeit bzw. Notlage finanziell zu unterstützen sowie die Gründungs- und Anlaufkosten von Geschäftsvorhaben oder die Erwerbskosten bei ähnlichen Anliegen bereitzustellen. Des Weiteren kann die Stiftung verzinsliche, zinsfreie oder zu Vorzugskonditionen zu erteilende Darlehen an Destinatäre gewähren. Die Stiftung kann sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.
Mit der Stiftung sollen hauptsächlich begabte Kinder bedürftiger Familien und Einzelpersonen gefördert werden. Zur praktischen Erreichung dieses Zweckes sollen aufgrund von Zeitungsanzeigen und eventueller Hinweistexte im Internet sowie anderer geeigneter Wege Eltern oder Elternteile, welche sich in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden sowie Lehrer, Behörden oder Dritte an die Stiftung gelangen können, um finanzielle Unterstützung bei der Förderung begabter Kinder und Jugendlicher zu erlangen. Ziel ist, solchen jungen Menschen, bei welchen entweder eine allgemeine hohe Intelligenz oder eine besondere Begabung auf einem wissenschaftlichen, künstlerischen oder technischen Gebiet festgestellt wird, entsprechende Ausbildungen zu ermöglichen, und zwar über eine geeignete Mittelschule, Fachschule, Fachhochschule, Universität oder technische Universität in der Schweiz, ausnahmsweise auch im Ausland. Diese finanzielle Unterstützung soll sich einerseits auf die Ausbildungskosten, einschliesslich des Lebensunterhaltes des oder der Unterstützenden beziehen, anderseits in Einzelfällen auch in Form von Beihilfen an bedürftige Eltern oder Elternteile, sofern ihnen durch die betreffende Ausbildung der Ausfall eines Einnahmeteils aus den benötigten, sonst früher eintretenden Arbeitseinkommen des oder der Geförderten erwächst. Dabei sind einerseits eventuelle Stipendien, anderseits, zutreffendenfalls, erhaltene Sozialleistungen und/oder finanzielle Leistungen Dritter zu berücksichtigen.
Diese Familienstiftung bezweckt, den Nachkommen aller meiner Geschwister in allen Graden nach Stämmen Beiträge auszurichten für die Erziehung und Ausbildung sowie Unterstützung, nämlich A) Erziehung und Ausbildung: Finanzierung der Grundausbildung, Spezialausbildung und Zusatzausbildung in staatlichen und privaten Schulen im In- und Ausland, wobei allerdings nur diejenigen Ausbildungen finanziert werden sollen, welche kontinuierlich und zielstrebig absolviert werden, Ermöglichung eines angemessenen beruflichen Starts, allfälliger Umschulungen im Zusammenhang mit einem Berufswechsel und Ähnliches. Beiträge auf unabsehbare Zeit sind ausgeschlossen. In erster Linie ist auf die tatsächliche Bedürftigkeit in finanzieller Hinsicht abzustellen; subsidiär können auch Beiträge bei mangelnder Bedürftigkeitssituation gesprochen werden, solange sie keine Lebenshaltungskosten sind. Bei einem Erststudium oder einer ähnlichen Ausbildung sollen allerdings an die Verwendung des Geldes keine strengeren Anforderungen gestellt werden, wie bei Stipendien. B) Unterstützung: Beiträge unter dem Titel Lebenshaltungskosten setzen Bedürftigkeit und finanzielle Not oder Krankheit und Pflegebedürftigkeit voraus. Bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit sind die Mehrkosten gegenüber den Lebenshaltungskosten einer gesunden Person, soweit diese nicht durch private oder öffentlich-rechtliche Versicherungen abgedeckt sind, auszugleichen. Müssiggang oder die Folgen selbstverschuldeter Beendigung des Arbeitserwerbes dürfen nicht finanziert werden.
Die gemeinnützige Stiftung hat einen sozialen Zweck. Sie kann Personen mit Wohnsitz und/oder Bürgerrecht in Meisterschwanden und in zweiter Linie Personen aus anderen Gemeinden des Bezirks Lenzburg insbesondere Familien, alleinstehende Mütter und Väter, in Notlagen namentlich aufgrund eines Todesfalls, sowie von Alter, Krankheit, Unfall oder Invalidität, unterstützen. Die Stiftung kann solchen Personen, namentlich Familien, alleinstehende Mütter und Väter auch günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen oder Wohnkosten ganz oder teilweise übernehmen oder erlassen. Des Weiteren kann die Stiftung Schülerinnen und Schüler sowie ehemalige Schülerinnen und Schüler in Ausbildung, insbesondere im Bereich der Berufswahl und der Weiterbildung, unterstützen. Begünstigt werden sollen in erster Linie Schülerinnen und Schüler sowie ehemalige Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz und/oder Bürgerrecht in Meisterschwanden und in zweiter Linie Personen aus anderen Gemeinden des Bezirks Lenzburg. Die Stiftung kann sämtliche Tätigkeiten entfalten, die in den Bereich des Stiftungszwecks fallen oder mit ihm in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie namentlich mit geeigneten privaten und staatlichen Institutionen und Organisationen Zusammenarbeiten und solche unterstützen.
Adressen |
Stapflenstrasse 1
8113 Boppelsen
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |