Die Stiftung hat die Bestimmung, jenen Mitgliedern des Kapuzinerordens, welche vom Vorstand der Schweizerischen Kapuzinerprovinz (der Provinzial mit dem Provinzrat) dem Kloster Wesemlin zugewiesen werden, als Wohnung und Heimstatt zu dienen, insbesondere will die Stiftung den Klosterinsassen ermöglichen, sich Werken der Innenkultur und der Wissenschaft im Geiste des heiligen Franziskus von Assisi zu widmen, in der Stadt Luzern und den dem Kloster als Wirkungskreis (Missionskreis) zugeteilten oder zuzuteilenden Gemeinden und Pfarreien der Umgebung Klerus, Behörden und Volk durch Aushilfe in Seelsorge, Jugenderziehung und Volksbildung Dienst zu leisten sowie die Wallfahrt zur Gnadenstätte U.L. Frau vom Wesemlin zu fördern und die Pilger und Besucher des Heiligtums seelsorglich zu betreuen.
Der Verein Kapuzinerinnenkloster Maria Hilf auf dem Gubel hat den Zweck, a) für die Schwestern im bestehenden Frauenkloster Gubel bis zu deren Lebensende zu sorgen, so dass sie das gemeinsame klösterlich-religiöse Leben nach den Vorschriften des römisch-katholischen Kirchenrechts und nach der Regel des regulierten Dritten Ordens des heiligen Franziskus pflegen können, b) Pflege und Unterhalt der Gebäude und der ganzen Liegenschaft auf dem Gubel, c) Unterhalt der Kirche und Ermöglichung des Gottesdienst- und Kirchenbesuchs, d) Vermietung oder zur Verfügungstellung eines Teils des Klosters, bevorzugterweise an eine katholische Gemeinschaft, welche dereinst die Nachfolge der Kapuzinerinnen antreten kann. e) Der Verein kann auch karitativ tätig sein. Der Verein kann zu diesem Zweck Vermögenswerte aller Art erwerben, verwalten und veräussern; insbesondere kann er Liegenschaften und Rechte an Liegenschaften erwerben, unterhalten, verwalten und veräussern. Die Mittel des Vereins sind ausschliesslich zum genannten Zweck zu verwenden.
Die Stiftung bezweckt die Kapelle St. Wendelin Lieli LU als Ganzes zu erhalten, zu fördern, aufzuwerten und zu pflegen. Die Stiftung stellt die Kapelle St. Wendelin Lieli LU für römisch-katholische, christliche und ökumenische Gottesdienste, Andachten, Wallfahrtsanlässe sowie für in die Kapelle passende kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung. Die Zustimmung des Kirchenrektors ist erforderlich. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei gewinnorientierte Erwerbszwecke. Die Stiftung kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern, oder die direkt oder indirekt mit ihm im Zusammenhang stehen, insbesondere kann sie zur Erreichung des Stiftungszweckes Grundstücke erwerben, veräussern, bebauen, belasten, mieten und vermieten.
Jederzeitige und dauernde Erhaltung, Pflege und sinngemässe Nutzung - der auf dem der Stiftung übereigneten Grundstück Nr. 1378, GB Luzern, linkes Ufer, stehenden, im Jahre 1654 durch Ratsherrn Wendel Schumacher errichteten und im Jahre 1874 durch General Felix von Schumacher erweiterten und von Bischof Eugen Lachat geweihten Kapelle - des auf dem gleichen Grundstück stehenden, im Jahre 1684 errichteten Bauernhauses mit Schopfanbau; die Linderung von Not im Bereich der Pfarrei St. Anton, Luzern, und in besonders dringenden Fällen auch im Bereich anderer Pfarreien - weltweit, jedoch stets in Verbindung mit dem unserer Kirche von ihrem Stifter erteilen missionarischen Auftrag (Mt 28, 16-20 und Mk 16,15).
Adressen |
Wesemlinstrasse 42
6006 Luzern
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |