inklusia
Eins von 15 Stellenprofilen beim Arbeitgeber inklusia
eigenständige Praxistätigkeit, Selbständiges Abrechnen der Therapien (ausschliesslich Einzelsettings), Pensum: min. 6 Stunden pro Woche
inklusia
Abgeschlossene Ausbildung zur Musiktherapeutin/zum Musiktherapeuten (Registrierung EMR, Visana)
Berufserfahrung im Bereich der Sonderpädagogik erwßnscht
Zeitgemässe, eigene Qualitätssicherung gemäss Richtlinien der Verbände (OdA Artecura & SFMT)
Eigenes Instrumentarium