Der Zweck der Stiftung besteht in der Erziehung, Ausbildung und Ausstattung der Familienangehörigen und der Unterstützung und Hilfestellung im Alter, bei Krankheit und Unfall sowie bei Bedürftigkeit und in Notsituationen aller Familienangehörigen des Stifters. Insbesondere bezweckt die Stiftung, dass: a) alle, insbesondere die jungen Familienmitglieder, eine gute Schul- und Ausbildung erhalten, dass sie für Sprach-, Forschungs- und Lernaufenthalte und Weiterbildungsstufen im In- und Ausland finanziell unterstützt werden und dass ihnen im Zusammenhang mit den finanziellen Bedürfnissen für die Berufsausübung geholfen wird; b) den betagten, kranken oder invaliden Familienangehörigen materielle Hilfestellung für Unterbringung, Betreuung, medizinische Pflege und Versorgung, für Therapien und Kuraufenthalte jeder Art etc. erbracht wird und den Familienangehörigen für die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit oder Unfall finanzielle Unterstützung geleistet wird, soweit diese nicht durch Versicherungen oder die öffentliche Hand gedeckt wird; c) den Familienangehörigen bei Bedürftigkeit und in anderen Notsituationen geholfen wird, unabhängig davon, aus welchen Gründen auch immer die Bedürftigkeit entstanden sein oder die Notsituation herrühren mag.
Die Stiftung bezweckt: a) Die Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung und Unterstützung und ähnliche Zwecke zugunsten der Witwe des Stifters Juan Carlos Gerstenhauer. b) Die Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung und Unterstützung und ähnliche Zwecke zugunsten von Angehörigen der Familie Gerstenhauer (nachfolgend "Familiendestinatäre). Zu den Familiendestinatären gemäss vorstehender Bst. b gehört, wer mit Herrn Jean-Robert Gerstenhauer (Vater des Stifters) im ersten bis und mit vierten Grad blutsverwandt ist und deren Kinder. c) Wenn keine Destinatäre gemäss vorstehender Bst. a und b mehr vorhanden sind, sollen an spanische, italienische, liechtensteinische oder Schweizer Studenten, deren Angehörige für die Kosten nicht aufkommen können, Stipendien für ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule in der Schweiz ausgerichtet werden. Destinatäre gemäss Bst. a), b) und c) haben keine Rechtsansprüche auf Stiftungsleistungen, es sei denn, solche wurden vom Stiftungsrat nach freiem Ermessen beschlossen.
Die Stiftung bezweckt sowohl zu Lebzeiten der Stifterinnen als auch nach deren Tod die finanzielle Unterstützung von jeglichen in- und ausländischen Ausbildungsstätten mit ausschliesslich sozialen und/oder gemeinnützigen Zwecken. Unter Ausbildungsstätten mit sozialen und/oder gemeinnützigen Zwecken sind Bildungs-, Lehr- und Unterrichtsanstalten (z.B. Schulen, Internate und Akademien) zu verstehen, welche ihrerseits wiederum von gemeinnützigen Institutionen getragen werden und sozial benachteiligten Personen eine Chance auf eine Ausbildung ermöglichen möchten. Ferner bezweckt die Stiftung die finanzielle Unterstützung von Menschen im In- und Ausland, die mit Armut, Krankheit oder einer Behinderung konfrontiert sind, sowie von Institutionen im In- und Ausland, die sich auf irgendeine Art und Weise für die vorgenannten Personen oder Ausbildungsstätten einsetzen oder sich um ihre Bedürfnisse kümmern. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig und verfolgt keinerlei unternehmerische Zwecke.
Die Stiftung bezweckt sowohl zu Lebzeiten der Stifterinnen als auch nach deren Tod die finanzielle Unterstützung von jeglichen in- und ausländischen Ausbildungsstätten mit ausschliesslich sozialen und/oder gemeinnützigen Zwecken. Unter Ausbildungsstätten mit sozialen und/oder gemeinnützigen Zwecken sind Bildungs-, Lehr- und Unterrichtsanstalten (z.B. Schulen, Internate und Akademien) zu verstehen, welche ihrerseits wiederum von gemeinnützigen Institutionen getragen werden und sozial benachteiligten Personen eine Chance auf eine Ausbildung ermöglichen möchten. Ferner bezweckt die Stiftung die finanzielle Unterstützung von Menschen im In- und Ausland, die mit Armut, Krankheit oder einer Behinderung konfrontiert sind, sowie von Institutionen im In- und Ausland, die sich auf irgendeine Art und Weise für die vorgenannten Personen oder Ausbildungsstätten einsetzen oder sich um ihre Bedürfnisse kümmern. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig und verfolgt keinerlei unternehmerische Zwecke. Die Stifterinnen behalten sich gestützt auf Art. 86a ZGB und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich das Recht vor, den Zweck der Stiftung abzuändern. Eine allfällige Änderung des Stiftungszweckes muss bei der Aufsichtsbehörde beantragt und von dieser genehmigt werden. Die Zweckänderung ist anschliessend der Steuerverwaltung zu melden.
Adressen |
Dorfplatz 6
6370 Stans
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |