Die Stiftung unterstützt und fördert die umfassende Anwendung und Weiterentwicklung von gemeinnützigen und im allgemeinen Interesse liegenden Massnahmen im In- und Ausland in den Bereichen a) der sozialen Fürsorge durch Beraten, Betreuen und Unterstützen von Menschen in Not, im Leiden oder im Sterben, ungeachtet ihrer Konfession und auf einer spirituellen Grundlage; b). der Kunst, Bildung und Wissenschaft im tibetischen Buddhismus in sich und im Austausch mit westlichen Disziplinen, und c) der Erhaltung der tibetischen Weisheitskultur. Dabei folgt sie der spirituellen Vision und den Richtlinien des Gründers von Rigpa, Sogyal Rinpoche, und des von ihm bezeichneten Nachfolgers und entsprechend weiteren Nachfolgern. Hiezu erfüllt die Stiftung namentlich folgende Aufgaben: a) Sie initiiert, erbringt und unterstützt Dienstleistungen, welche Erkenntnisse im Bereich des Stiftungszweckes fördern und zielgruppenorientiert bekannt machen; b) Sie schafft und unterstützt Unternehmen, Organisationen und Projekte zur Durchsetzung des Stiftungszweckes im In- und Ausland.
Die Stiftung soll im Geiste der alten spirituellen Tradition und Philosophie des Mitgefühls und der Gewaltlosigkeit (Dharma) wirken und dem Wohlbefinden der Menschheit dienen. Sie bezweckt dabei die Förderung der tibetisch-buddhistischen Kultur und die Erhaltung ihrer ethischen, religiösen, wissenschaftlichen und künstlerischen Überlieferungen. Bestimmend sind dabei insbesondere die Werte und Visionen der Linienhalter der Ripa-Linie des tibetischen Buddhismus, die auf Pema Deche Rolpai zurückgeht. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen. Der erste Wirkungskreis umfasst Projekte im sozialen und humanitären Bereich. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage: die Errichtung von Patenschaften für Kinder in Flüchtlingssiedlungen; die Unterstützung von alten, kranken und obdachlosen Menschen; die Erschliessung von Dörfern; u.a.m. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend; sie hat beispielhaften Charakter. Im Rahmen dieses Wirkungskreises können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der zweite Wirkungskreis umfasst die Förderung, Unterstützung, Anerkennung schöpferischer, forschender und betreuender Tätigkeit auf dem Gebiet der tibetisch-buddhistischen Überlieferung und Kultur. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage: die Förderung des Kulturaustausches zwischen der tibetisch-buddhistischen und der schweizerischen Kultur; die Weitervermittlung des spirituellen Wissens und handwerklichen Könnens der Ripa-Linie; die finanzielle Unterstützung von Mönchen und deren Klöster; die Archivierung von tibetisch-buddhistischen Texten, um sie der Allgemeinheit zugänglich zu machen; u.a.m. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend; sie hat beispielhaften Charakter. Im Rahmen dieses Wirkungskreises können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Zur Verwirklichung des Zweckes in beiden Wirkungskreisen kann der Stiftungsrat: Räumlichkeiten in der Schweiz und im Ausland zur Verfügung stellen, insbesondere zur Förderung des gegenseitigen Kulturaustausches; Stipendien zum Studium der tibetisch-buddhistischen Kultur und zu Studienreisen vergeben; Projekte zur Erhaltung, Förderung und Übermittlung des spirituellen Wissens der Vertreter der Ripa-Linie ins Leben rufen sowie finanziell und logistisch unterstützen; Projekte zur Erhaltung, Förderung und Weiterverbreitung des handwerklichen Könnens der Vertreter der Ripa-Linie ins Leben rufen sowie finanziell und logistisch unterstützen; Projekte zur Verbesserung der Lebensumstände in abgelegenen, strukturschwachen Gegenden ins Leben rufen sowie finanziell und logistisch unterstützen (Hilfe zur Selbsthilfe); bestehende förderungswürdige Projekte finanziell unterstützen, z. B. im Bereich der humanitären Hilfe; durch Bereitstellung von Mitteln den Anstoss zu Projekten in den Bereichen beider Wirkungskreise der Stiftung geben; u.a.m. Der Stiftungsrat hat die Mittel in erster Linie für konkrete Projekte zur Förderung des Allgemeinwohls zu verwenden, in zweiter Linie aber auch für die Erhaltung der tibetisch-buddhistischen Kultur und Überlieferung des handwerklichen Könnens der Ripa-Linie. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie ist dazu berechtigt, im Rahmen ihres Zweckes weitere Stiftungen im In- und Ausland zu errichten und mit in- und ausländischen Stiftungen mit ähnlichen Zwecken gemeinsame Projekte zu verfolgen.
Die Tsering Foundation beabsichtigt die Unterstützung und Förderung von Tibeterinnen und Tibetern und deren tibetisch-buddhistischer Kultur, vorwiegend in der Schweiz wie folgt: Tibetischer Buddhismus; Unterstützung und Förderung des tibetischen Buddhismus gemäss der Tradition Seiner Heiligkeit Dalai Lama; tibetisch-buddhistische Rituale und Zeremonien; tibetisch-buddhistische Publikationen. Tibetische Kultur: Unterstützung und Förderung der tibetischen Kultur, kulturelle Anlässe; Vereine, Organisationen und Privatpersonen (Spenden oder Darlehen); Sprach- und Tanzkurse; Filmproduktionen. Tibetische Kinder und Jugendliche: Unterstützung und Förderung der Aus- und Weiterbildung; Tibet-Schulen; Kinderlager; Anlässe; See-Learning (Social, Emotional and Ethical Learning). Tibetische Senioren: Letzte Wunscherfüllung; Seniorenveranstaltungen; Entlastung betreuender Familien. Tibetische Sans-Papiers: Überbrückung in akuten privaten Notlagen; Unterstützung in rechtlichen Belangen. Vermächtnisse: Die Tsering Foundation wird die ihr im Vertrauen überlassenen Vermächtnisse, Legate und Spenden ihrem Zweck zuführen.
Errichtung und Führung eines Tibet-Institutes zur geistlichen und geistigen Betreuung der in der Schweiz lebenden Tibeter, zur Einhaltung und Weitergabe der heimischen religiösen und kulturellen Werte von Tibet durch tibetische Gelehrte und Geistliche und zur Erleichterung von wissenschaftlichen Arbeiten im Zusammenhang mit tibetischen Quellen und Überlieferungen auf den Gebieten der Religionsgeschichte, der Literatur, der Musik, der Kunstgeschichte, der Sprachforschung, der Medizin und Pharmazeutik. Die Stiftung bezweckt im Weiteren die Vermittlung von westlicher Kultur an Tibeter und die Vermittlung von tibetischer Kultur an die westliche Bevölkerung. Allgemein soll das Tibet-Institut dem Dialog zwischen tibetischer und westlicher Kultur dienen. Die Stiftung ist zu allen mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Handlungen ermächtigt, insbesondere zur Errichtung und zum Betrieb der für die Führung des Institutes geeigneten Bauten und Einrichtungen, zur Durchführung von Kursen und Zusammenkünften und zum Austausch von wissenschaftlichen Urkunden, Büchern und weiteren Forschungsgegenständen; sie kann im Rahmen ihres Zweckes auch geistliche, kulturelle und wissenschaftliche Bestrebungen der westlichen Hemisphäre zur Erforschung und Vertiefung der Kenntnis tibetischer Überlieferung fördern. Ferner kann die Stiftung Institutionen unterstützen, welche allgemein dem Wohl der aus Tibet nach dem westlichen Europa oder nach Nord- und Südamerika ausgewanderten Tibeter und ihren mit Tibet und seiner Religion noch verbundenen Nachkommen dienen.
Adressen |
Gubelhangstrasse 7
8050 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |