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Sie unterstützen den Fachbereich Rechtshilfe I (Beschlagnahme / Herausgabe von Vermögenswerten) in allen Arbeitsgebieten und erhalten während 6 Monaten einen vertieften Einblick in die Verwaltungstätigkeit einer wichtigen Bundesbehörde. Summarische Vorprüfungen ausländischer Rechtshilfeersuchen vornehmen und an die zuständigen Vollzugsbehörden delegieren. Schweizerische Rechtshilfeersuchen ans Ausland prüfen und weiterleiten. Bei nationalen und internationalen Sharing-Fällen mitwirken. Verfügungen der schweizerischen Rechtshilfebehörden kontrollieren, rechtliche Abklärungen vornehmen, Verfügungen und Vernehmlassungen an die Gerichte verfassen. Offizielle Dokumente für in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden erstellen.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist das Kompetenzzentrum Recht des Bundes. Es betreut unter anderem Rechtsetzungsprojekte im Staats-, Verwaltungs-, Privat- und Strafrecht, begleitet alle Rechtsetzungsgeschäfte des Bundes beratend und ist im internationalen Bereich tätig. Der Fachbereich Rechtshilfe I befasst sich insbesondere mit der Begleitung von Rechtshilfeverfahren im Fall politisch exponierter Personen sowie der Beschlagnahme und Herausgabe von Vermögenswerten. Weiter fällt die Übermittlung spontaner Informationen, die Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichten sowie die Teilung eingezogener Vermögenswerte in seinem Zuständigkeitsbereich.
Masterabschluss in Rechtswissenschaften (MLaw)
Redaktionelle und kommunikative Fähigkeiten
exakte, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
Fähigkeit das juristische Wissen praktisch umzusetzen
Schweizer Bürgerrecht gilt als Anstellungsvoraussetzung
Der Studienabschluss darf bei Praktikumsbeginn maximal ein Jahr zurückliegen.