Zweck des Vereins ist es, die ART-Nachlassstiftung für Kunstschaffende, nachfolgend ANS genannt, in ihren Bestrebungen zu unterstützen, künstlerische Nachlässe mit Bezug zur Schweiz zu sammeln, zu erhalten und zu erschliessen. Zudem unterstützt der Verein die Tätigkeiten, Ausstellungen und das Team des KUNSTRAUMS BERN BÜMPLIZ, fortan KBB genannt. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig. Diesen Zweck sucht der Verein insbesondere zu erreichen durch: Unterstützung und kritische Begleitung der Tätigkeit des KBB und der ANS; Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen und Veranstaltungen, sowie von Publikationen; Ideelle und finanzielle Unterstützung besonderer Projekte; Mithilfe beim Ausbau der Bestände der ANS. Der Verein fördert die Vermittlung von Kunst und stellt Kontakte zu Künstler:innen und Kunstsammler:innen her. Gemeinsam mit dem Team des KBB und der ANS organisiert der Verein geeignete Anlässe und Führungen.
Die Stiftung bezweckt, kunsthistorisch bedeutende Werkgruppen bildender Künstlerinnen und Künstler zu betreuen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit soll das kulturelle Erbe der bildenden Kunst gesichert und erhalten werden. Die Stiftung übernimmt bedeutende Werke oder Werkgruppen zu Eigentum, welche ihr durch Schenkungen, Verfügungen von Todes wegen oder durch Ankauf zufallen bzw. erworben werden. Die Übernahme resp. Nichtübernahme (Ausschlagung) erfolgt durch Stiftungsratsbeschluss. Zur Erfüllung des Zweckes kann die Stiftung folgende Massnahmen ergreifen: Professionelle Lagerung, Verwaltung und Erhaltung der Werke; Öffentliche Präsentation der Werke; Unterstützung von Publikationen; Ankauf von Werken, insbesondere zur Komplettierung von Werkgruppen; Tausch/Verkauf von Werken, wenn dies zur Sicherung des kulturellen Erbes des entsprechenden Künstlers / der entsprechenden Künstlerin von Vorteil ist, überdies wenn es in der vertraglichen Regelung mit dem Künstler / der Künstlerin bzw. dem Dritten vorgesehen ist; Die Stiftung kann Werke oder Werkgruppen in uneigennütziger Weise Drittinstitutionen, wie Museen, etc., zu Ausstellungszwecken zur Verfügung stellen. Sie kann auch selber ausstellen. Sofern es die Mittel der Stiftung erlauben, kann der Stiftungsrat mittels Erlass eines Reglementes einen Fonds zur Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden errichten und äufnen.
Der Verein bezweckt die Förderung des Kunstmuseums Bern, insbesondere durch die Beschaffung von finanziellen Mitteln unter anderem für die bauliche Weiterentwicklung im analogen und digitalen Raum. Zu diesem Zweck kann der Verein: a) Rahmenbedingungen und Strukturen schaffen, um das Kunstmuseum Bern im Metaverse erlebbar zu machen; b) In enger Zusammenarbeit mit dem Kunstmuseum Bern Projekte im Bereich der digitalen Kunst organisieren, einschliesslich der Herausgabe von non-fungible tokens (NFT); c) alle weiteren Aktivitäten entfalten, welche geeignet sind, den Ruf des Kunstmuseums Bern im digitalen Raum zu entwickeln und zu fördern. Der Verein kann im Rahmen seiner Zweckbestimmung Zweigniederlassungen, Agenturen und Tochtergesellschaften im Kanton Bern errichten sowie Beteiligungen an anderen Unternehmungen erwerben, verwalten und veräussern oder sich mit solchen zusammenschliessen. Er kann Patente, Marken, Lizenzen und anderes geistiges Eigentum erwerben, verkaufen und verwerten. Der Verein ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Vereinsmitgliedern, Tochtergesellschaften oder Dritten vorzunehmen sowie Tochtergesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren.
Die Stiftung bezweckt zeitgenössische Schweizer Kunst und Kultur in der Region Bern aber auch in den anderen Teilen der Schweiz und im Ausland zu unterstützen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zu fördern. Insbesondere durch Organisation und Durchführung von eigenen Kunst- und Kulturprojekten, Kunst- und Kulturaktionen und Ausstellungen oder als Trägerorganisation von solchen Projekten und Aktionen. Sie kann auch Kunstwerke erwerben. Sie kann im Übrigen alle Aktivitäten und Tätigkeiten betreiben, Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen aufnehmen oder gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann sich zur Förderung des Stiftungszwecks an anderen Unternehmungen und Organisationen im In- und Ausland beteiligen oder mit solchen zusammenarbeiten. Sie kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Allfällige Überschüsse werden vollständig im Sinn der Zweckbestimmung reinvestiert.
Adressen |
Bümplizstrasse 112
3018 Bern
|
---|---|
Rechtsform | Verein |
Quelle | Handelsregister |