1. Die Stiftung ist gemeinnützig und unterstützt soziale, ökologische und kulturelle Projekte. Zur Erfüllung dieses Zweckes kann der Stiftungsrat unterschiedliche Teilziele fördern, insbesondere: a) in sozialer Hinsicht: Die Sicherung der Menschenrechte und die Förderung des friedlichen Zusammenlebens und der Gesundheit sowie der Solidarität unter den Menschen, insbesondere durch Hilfeleistung an Bedürftige und Benachteiligte und Institutionen mit entsprechenden Zwecken; b) in ökologischer Hinsicht: Die Erhaltung natürlicher Landschaften, der biologischen Vielfalt, die Unterstützung von Massnahmen und Verbesserungen im Naturschutz allgemein sowie im nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen durch geeignete Schutzprogramme, Forschung und Information. c) in kultureller Hinsicht: Die Förderung der kulturellen Vielfalt sowie der Bildung und des Wissens in der Gesellschaft insbesondere durch die Förderung von Ausbildung und Projekten in Kunst und Wissenschaft und deren Umsetzung, Vermittlung und Verbreitung. 2. Die Stiftung fördert die Vermittlung von Schenkungen an gemeinnützige Werke und bedürftige Personen durch die Bereitstellung von Information über Projekte und durch die Begleitung von Projekten.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Allgemeininteressen, indem sie selbst gemeinnützige und im öffentlichen Zweck liegende Aktivitäten erbringt und andere in ihren gemeinnützigen und/oder im öffentlichen Zweck liegenden Aktivitäten unterstützt. Mit dem Stiftungskapital und dessen Erträgen bezweckt die Stiftung die Unterstützung und Förderung sozialer philanthropischer, karitativer, humanitärer, gesundheitsfördernder, kultureller, wissenschaftlicher, erzieherischer, technischer, ökologischer und anderer ausschliesslich gemeinnütziger Werke und Projekte in der Schweiz wie auch im Ausland. Sie unterstützt und fördert zu diesem Zweck Projekte und Organisationen im Allgemeininteresse. Die Unterstützung soll in diesem Rahmen Projekten der allgemeinen Bildung, der Ökologie (insbesondere Denkmal-, Heimat-, Natur-, Umwelt- und Tierschutz), der Belange des Sports (insbesondere der Breitensportförderung), der Forschung und Wissenschaft sowie der Kunst und Kultur (insbesondere der Malerei und der Musik) gewährt werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann die Stiftung auch andere Stiftungen und Organisationen unterstützen, insbesondere die Stiftung Sammlung E.G. Bührle (CHE-101.868.987) sowie die Géza Anda-Stiftung (CHE-110.234.882). Des Weiteren unterstützt und fördert die Stiftung Projekte der sozialen Fürsorge, der Menschenrechte, der Friedensförderung sowie sonstiger Sozialziele im Sinne des Art. 41 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In diesem Zusammenhang soll die Stiftung auch Projekte fördern, die dazu beitragen, kulturelle Differenzen insbesondere zwischen verschiedenen Nationen, Völkern und Altersgruppen zu überbrücken und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Sie kann zu diesen Zwecken finanzielle Unterstützung, Sponsorenbeiträge, Spenden und Stipendien ausrichten sowie Preise aussetzen, mit denen Leistungen im Sinne des Stiftungszwecks ausgezeichnet werden. Der Zweck der Stiftung ist auf die Förderung von Allgemeininteressen im Sinne der jeweils geltenden Vorschriften und Praxen der Schweizer Steuerbehörden und Gerichte zu öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken beschränkt. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral sowie nicht staatlich. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie verfolgt auch keine sonstigen kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und/oder bestehende fördern. Zuwendungen an Angehörige oder nahstehende natürliche oder juristische Personen des Stifters oder Mitgliedern des Stiftungsrats sind ausgeschlossen. Dies umfasst nicht Zuwendungen an andere gemeinnützige und/oder im öffentlichen Zweck tätige Stiftungen, die vom selben Stifter und/oder ihm nahstehenden natürlichen und/oder juristischen Personen oder von Mitgliedern des Stiftungsrats und/oder ihnen nahstehenden natürlichen und/oder juristischen Personen errichtet wurden.
Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter. Sie verfolgt keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Sie ist politisch und religiös neutral. Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von bedürftigen natürlichen und juristischen Personen für soziale, humanitäre und kulturelle Zwecke. Die Tätigkeit der Stiftung erstreckt sich vorwiegend auf das Gebiet der Schweiz. Im Einzelfall dürfen bei Tätigkeiten im Ausland nur bedürftige natürliche Personen und steuerbefreite juristische Personen in Entwicklungs- und Schwellenländer berücksichtigt werden. Der soziale und humanitäre Stiftungszweck soll insbesondere erreicht werden durch die direkte oder indirekte Unterstützung von: Armutsbetroffenen, zusätzlich zu staatlichen Leistungen; körperlich oder geistig behinderten Personen; physisch oder psychisch Kranken; Geflüchteten. Der kulturelle Stiftungszweck soll insbesondere erreicht werden durch die direkte oder indirekte Unterstützung von: Vergabe von Stipendien oder einmaligen Beiträgen an Kulturschaffende; Vernissagen, Ausstellungen oder Werkbeiträge an Kulturschaffende. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf andere Bereiche ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Einzelheiten, namentlich die Definition der Bedürftigkeit, werden in einem vom Stiftungsrat zu erlassenden Reglement festgehalten.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von Organisationen in der Schweiz oder im Ausland, die in den Bereichen Bildung, Völkerverständigung, Umwelt- und Landschaftsschutz, oder in anderer Weise gemeinnützig, karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind, und sich zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung engagieren, mit dem Ziel der Schaffung von Chancen für möglichst viele Menschen, die einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Gesellschaft leisten. Die Stiftung kann ihren Zweck direkt erfüllen oder durch Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen mit entsprechendem Zweck. Die Stiftung kann sich für die Durchführung ihrer Aufgaben um Zuwendungen bemühen, insbesondere Spenden, Zustiftungen und Vergabungen von Todes wegen. Der Stiftungsrat kann Einzelheiten der Durchführung des Zwecks der Stiftung in einem Reglement regeln. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, ist nicht gewinnorientiert und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke.
Adressen |
Jenatschstrasse 1
8002 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |