Stadt Zürich

Ersatzmitglied KESB, Profession Soziale Arbeit

📍 Zürich

Rolle und Verantwortlichkeiten

Sie vertreten Behördenmitglieder unter anderem während ihrer Abwesenheiten (insbesondere Ferien), führen die laufenden Verfahren im Kindes- und Erwachsenenschutz und tragen die fachliche Verantwortung für die Mitarbeitenden der entsprechenden Behördenabteilung. Sie führen Abklärungen und Anhörungen durch und verfassen selbst Entscheide. Sie sind zuständig für die Vorbereitung von Kollegialentscheiden und sind während Ihren Einsätzen Mitglied des Spruchkörpers. Sie wirken mit bei der strategischen und konzeptionellen Weiterentwicklung der KESB. Sie pflegen und erweitern Ihr Netzwerk mit Fachstellen, Institutionen und Partnerorganisationen. Sie überzeugen mit Ihrem professionellen und integren Auftritt und tragen damit zu einem positiven Bild der KESB in der Bevölkerung bei.

Team / Beschreibung

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich ist mit rund 100 Mitarbeitenden die grösste Deutschschweizer Fachbehörde im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Sie ist eine selbständige und unabhängige Behörde, die administrativ dem Sozialdepartement zugeordnet ist. Die KESB der Stadt Zürich setzt sich interdisziplinär aus einem Präsidium, zwei Vizepräsidien, sieben Mitgliedern und fünf Ersatzmitgliedern zusammen.

Qualifikationen und Fähigkeiten

  • Einen tertiären Abschluss in Sozialer Arbeit mit mehrjähriger Berufserfahrung, idealerweise auf einer KESB.

  • Freude an der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Fachleuten aus den Bereichen Recht, Psychologie und Gesundheit.

  • Hohe zeitliche Flexibilität bei der Ferienplanung und der Festlegung der wöchentlichen Arbeitstage sowie die Bereitschaft für Vertretungseinsätze während den Schulferien.

  • Hohe Empathie sowie keine Berührungsängste gegenüber Menschen in allen Lebenslagen.

  • Eine loyale, vertrauenswürdige und durchsetzungsstarke Persönlichkeit.