Jurymitglied Tanz/Theater/zeitgenössischer Zirkus
📍 St.Gallen
Rolle und Verantwortlichkeiten
Beurteilung der Mehrjahresförderungsgesuche nach festgelegten Kriterien Teilnahme an Jurysitzungen (in der Regel eine Sitzung pro Entscheidungsrunde) Teilnahme an Gesprächen mit Gruppen sowie Künstlerinnen und Künstlern Formulierung von Empfehlungen zuhanden der Leitung Kulturförderung Die Jurymitglieder sind unabhängig, sie können während des Juryeinsitzes weder als Mitglied einer Institution noch einer Gruppe noch als Einzelperson der freien Szene im Kanton St.Gallen Förderbeiträge beantragen oder beziehen Mögliche Interessenkonflikte sind offenzulegen. Im Fall von Befangenheit treten Jurymitglieder in den Ausstand Die maximale Amtszeit der Jurymitglieder beträgt acht Jahre (in der Regel befristet und mit periodischer Rotation verbunden)
Team / Beschreibung
Qualifikationen und Fähigkeiten
ausgewiesene fachliche Qualifikationen im Bereich der darstellenden Künste (Theater, Tanz oder zeitgenössischer Zirkus)
Erfahrung in einem oder mehreren dieser Bereiche, zum Beispiel aus künstlerischer Arbeit, Vermittlung und kultureller Bildung, Mitarbeit in Organisationen, Forschung oder anderen Zugängen
gute Kenntnisse der aktuellen freien Theater- und Tanzszene in der Schweiz
Verständnis für die Anliegen und Bedürfnisse von darstellenden Künstlerinnen und Künstler
Bereitschaft, eigene Positionen differenziert zu vertreten und im kollegialen Austausch zu reflektieren