Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Mitglieder die Beschaffung von preisgünstigen Wohnungen und den Bau und Erwerb von Wohnhäusern oder Wohnungen, unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht. Sie ist bestrebt, Wohnraum für alle Bevölkerungskreise anzubieten, insbesondere für Familien, Behinderte und Betagte. Sie verfolgt im Besonderen den Zweck, den Wohnungsbau im Sinne der eidgenössischen Wohnraumförderung sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse zu fördern. Die Genossenschaft ist bei allen ihren Tätigkeiten bestrebt das lokale Gewerbe mit der Ausführung von Arbeiten zu beauftragen. Dabei werden lokale Gewerbebetriebe, die Genossenschafter sind, wenn möglich bevorzugt. Die Genossenschaft kann Grundstücke oder Baurechtsparzellen erwerben und veräussern sowie Häuser bauen, erwerben, verwalten oder vermieten. Der Verkauf von Grundstücken oder Teilen davon ist ihr erlaubt. Die Genossenschaft kann Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen kaufen und verkaufen oder sich daran beteiligen.
Die Genossenschaft bezweckt, in gemeinsamer Selbsthilfe ihren Mitgliedern preisgünstigen Wohnraum zu vermitteln und diesen dauernd der Spekulation zu entziehen. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist nicht gewinnbringend. Die Genossenschaft erstellt und vermietet preisgünstige Wohnungen an ihre Mitglieder. Sie kann zu diesem Zweck Grundstücke erwerben, belasten und veräussern. Beim Verkauf von Grundeigentum sorgt die Genossenschaft dafür, dass der Erwerber keine Spekulationsgeschäfte vornehmen kann. Zu diesem Zweck kann sie Vorkaufs-, Kauf- und Mitspracherechte vorbehalten. Die Genossenschaft hält ihre Gebäude in gutem baulichem Zustand und erneuert sie periodisch. Wohnraum und Zahl der Benutzer sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die Genossenschaft beschränkt ihre Tätigkeit auf das Gebiet von Oberwil BL. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und die Mitgliedschaft bei Dachorganisationen gemeinnütziger Baugenossenschaften erwerben. Die Genossenschaft ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern guten und preiswerten Wohnraum zu verschaffen und diesen dauernd der Spekulation zu entziehen. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Die Genossenschaft hält ihre Gebäude in einem guten baulichen Zustand. Sie kann auch Grundstücke, Liegenschaften und Baurechte erwerben. Mit einem fortlaufenden, nachhaltigen, kosten- und qualitätsbewussten Unterhalt passt die Genossenschaft ihre Gebäude an den Stand der technischen Möglichkeiten und an die zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnisse an und sorgt damit für die Werterhaltung der Gebäude. Dazu gehört auch die regelmässige Prüfung von Massnahmen zur Wohnwertsteigerung der Liegenschaft und ihrer Umgebung. Der Mietzins muss die langfristige Werterhaltung und zeitgemässe Verwaltung und Genossenschaftsführung gewährleisten (Kostenmiete). Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen. Sie ist Mitglied des Dachverbandes der Wohngenossenschaften.
Preisgünstiger, gemeinschaftlicher Wohnungsbau für die Mitglieder unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht. Erstellung, Vermietung und Verkauf preisgünstiger Wohneinheiten in erster Linie an die Mitglieder. Die Genossenschaft kann zu diesem Zweck Grundstücke erwerben, belasten und veräussern. Beim Verkauf von Wohneinheiten sorgt die Genossenschaft dafür, dass der Erwerber keine Spekulationsgeschäfte vornehmen kann. Zum Ausschluss der Spekulation kann sie Mitspracherechte im Sinne des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG), Vorkaufs- oder Rückkaufsrechte vorbehalten sowie verbindliche Höchstweiterverkaufspreise in den Kaufverträgen festlegen. Die festgelegten Höchstweiterverkaufspreise gelten auch im Falle der Ausübung des Vorkaufs- oder Rückkaufsrechts durch die Genossenschaft. Kein Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht steht der Genossenschaft zu beim Übergang einer Wohneinheit an Verwandte in auf- und absteigendem Grad des Eigentümers oder an dessen Ehegatten oder einen eheähnlichen (auch gleichgeschlechtlichen) Lebenspartner. Die Genossenschaft hält ihre Gebäude in gutem baulichen Zustand und erneuert sie periodisch. Wohnraum und Zahl der Benutzer sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und die Mitgliedschaft bei Dachorganisationen gemeinnütziger Baugenossenschaften erwerben.
Adressen |
Hauptstrasse 35
4434 Hölstein
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Rechtsform | Genossenschaft |
Quelle | Handelsregister |