Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) – Arbeitgeberprofil in der Schweiz

Beschreibung des Arbeitgebers

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer/innen der CREDIT SUISSE AG und der mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Firmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Im Einvernehmen mit der Firma kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit dieser Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Firmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Anschluss einer verbundenen Firma erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zum Zweck der beruflichen Vorsorge keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Arbeitgeber rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen usw.).

Adressen
Dreikönigstrasse 7
8002 Zürich
Rechtsform Stiftung
Quelle Handelsregister