Die Stiftung dient der gemeinnützigen Förderung der Adliswiler Jugend und bezweckt Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland oder die Gewährung von Hilfemassnahmen bei persönlicher Notlage, die durch die öffentliche Sozialhilfe nicht abgedeckt werden können. Die Förderung der Jugendlichen kann sich auf Belange des Intellekts, der Kunst, des Handwerks oder auch auf andere Belange beziehen und umfasst ebenfalls die Förderung kreativer Projekte. Der Stiftungsrat kann auch Institutionen finanziell unterstützen, deren Tätigkeiten dem Stiftungszweck gemäss Absatz 1 entsprechen, sofern eine personelle Verbindung zu einem oder mehreren Adliswiler Jugendlichen besteht. Der Stiftungsrat kann zudem Kinder unterstützen, indem er Organisationen, die sich um die Belange der Kinder kümmern (wie z.B. Kinderkrippen, Elternvereine oder ähnliche), bei deren Vorhaben und Projekten unterstützt.
Hauptzweck der Stiftung ist die Unterstützung von Jugendlichen, die in wirtschaftlicher Not leben oder auf andere Weise unterprivilegiert sind, insbesondere in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Ein weiterer Zweck der Stiftung ist darüber hinaus die direkte und indirekte Förderung des Gemeinwohls im weitesten Sinne im In- und im Ausland. Er bezieht sich auf folgende Bereiche: Sozial-Humanitäres: Bekämpfung von Armut und Hunger; Versorgung mit Trinkwasser, Nahrung und Unterkunft; medizinische Versorgung. Kultur: Förderung und Unterstützung der Kultur, Kunst, Literatur, Musik, Geisteswissenschaften, Film sowie Denkmalpflege. Wissenschaft: Förderung und Unterstützung in gemeinnütziger Weise von Aktivitäten in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Gesundheitswesen. Ökologie: Förderung und Unterstützung von Institutionen, Personen und Projekten, welche sich in gemeinnütziger Weise zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung des Umweltschutzes engagieren. Bildung: Vermittlung einer elementaren Ausbildung an junge Menschen sowie die Weiterbildung und die Hinführung zum verantwortungsbewussten Handeln in globaler Perspektive. Medizin: Förderung der öffentlichen Gesundheit und die medizinische Forschung und Entwicklung. Tierschutz: Förderung des Wohls und der Schutz der Tiere. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugenderziehung, der Kinder- und Jugendpflege, der Altenpflege, der medizinischen und alternativ-medizinischen Pflege- und Forschungseinrichtungen sowie kultureller Einrichtungen. Gefördert und unterstützt werden Personen und Projekte unabhängig von ihrer Herkunft. Der Stiftungszweck soll vorwiegend im Kanton Zürich erfüllt werden. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Massnahmen verwirklicht: Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugenderziehung und der Kinder- und Jugendpflege, Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Altenpflege und Hospizbewegung, Zuwendungen an gemeinnützige medizinische und alternativ-medizinische Pflege- und Forschungseinrichtungen Zuwendungen an gemeinnützige kulturelle Einrichtungen. Dabei müssen die Zuwendungsempfänger bzw. deren Träger ebenfalls gemeinnützige und steuerbefreite Personen oder Institutionen im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung sein (bzw. der entsprechenden schweizerischen Vorschriften). Die Stiftung verfolgt damit ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (bzw. der entsprechenden schweizerischen Vorschriften). Die Stiftung kann auch anderen steuerbegünstigten gemeinnützigen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen nach den Absätzen 1 und 2 fördern.
Die Stiftung bezweckt die Förderung der Kinder-, Jugend- und auch Altenhilfe, insbesondere durch das Zurverfügungstellen von Wohnraum für Pflegeeltern in einem kindgerechten Umfeld, insbesondere auf Bauernhöfen, in diesem Zusammenhang das Erhalten von Kulturdenkmälern sowie auch die Förderung seniorengerechten Wohnens durch Zurverfügungstellen entsprechenden Wohnraums. Daneben kann die Stiftung auch Zuwendungen an steuerbefreite, gemeinnützige Organisationen in diesen Bereichen sowie auch zur Unterstützung von Obdachlosen machen. Der Stiftungszweck verwirklicht sich auch durch die Umsetzung von Pilotprojekten und Unterstützung von Projekten, welche einen oder mehrere der vorgenannten Förderbereiche zum Inhalt haben, durch die Beschaffung von Mitteln durch Fundraising oder/und durch die Organisation von Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen, die Öffentlichkeitsarbeit sowie durch das Betreiben von Unternehmen mit Gewinnverwendung für den Stiftungszweck. Die Stiftung kann auch anderen, steuerbefreiten Körperschaften, Anstalten, Vereinen und Stiftungen, gemeinnützigen Gesellschaften oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen, die dem Stiftungszweck entsprechen, fördern. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke und strebt keinen Gewinn an. Sie verfolgt somit ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Adressen |
Zürichstrasse 10
8134 Adliswil
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |