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Sie sind zuständig für die Abklärung von geeigneten Massnahmen im Bereich des zivilrechtlichen Kindesschutzes. Dazu gehören Anhörungen der Klientinnen und Klienten und ihren Angehörigen, die Ausarbeitung von Entscheidentwürfen zuhanden der Behörde sowie die inhaltliche Prüfung der Berichte der Beistandspersonen. Eine weitere wichtige Aufgabe stellt der laufende Austausch mit dem Kinder- und Jugendhilfezentrum sowie weiteren Fachstellen dar.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Pfäffikon ZH