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Sie prüfen und klären den Anspruch und stellen die wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe auf der Grundlage des Sozialhilfegesetzes, der Asylfürsorgeverordnung und weiteren Gesetzen und Richtlinien sicher. Sie machen Rechtsansprüche gegenüber Dritten geltend nach dem Grundsatz der Subsidiarität. Sie führen die IT-unterstützte Fallführung durch (Tutoris). Sie beraten und begleiten Einzelpersonen und Familien in schwierigen Lebenssituationen. Sie leiten adäquate Massnahmen in Zusammenarbeit mit internen und externen Fachpersonen sowie Fachorganisationen ein und setzen diese um.
Die AOZ ist eine öffentlich-rechtliche Organisation mit mehr als 2'000 Mitarbeiter*innen. Im Auftrag des Bundes, der Kantone, der Stadt Zürich und diverser Gemeinden erbringt sie fachliche Dienstleistungen im Migrations- und Integrationsbereich.