Die Stiftung bezweckt die Unterstützung, Vermittlung, Aufnahme und Pflege von in Not geratener Tiere inkl. Huftiere, insbesondere Deutsche Doggen, durch die Finanzierung von Pflegestellen und/oder notwendiger medizinischer und/oder futtertechnischer Versorgung. Die Stiftung darf auch selbst eine Pflegestelle betreiben oder sich an einer entsprechenden Einrichtung beteiligen. Die Stiftung konzentriert ihre Tätigkeit auf den Kanton Solothurn, kann jedoch auch in der ganzen Schweiz und international tätig sein. Die Stiftung kann Immobilien kaufen, halten, verwalten und veräussern. Zu diesem Zweck kann die Stiftung Darlehen aufnehmen. Die Stiftung kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche ausdehnen, sowie diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und ist nicht gewinnstrebig.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von gemeinnützigen Projekten und gemeinnützigen Organisationen, die Tiere ausbilden und/oder einsetzen, um Menschen und/oder Tieren und/oder der Natur/Umwelt zu helfen. Es werden im folgenden Abschnitt Beispiele genannt, die zur Erklärung des Zweckes beitragen sollen. Es ist weder eine definitive Projekt-Liste noch eine limitierende oder abschliessende Aufzählung aller potentiellen Möglichkeiten. Diese Beispiele dienen der Veranschaulichung. Tiere ausbilden und/oder einsetzen, um Menschen zu helfen: Personen-Suchhunde, Blindenführ-Hunde, Assistenz-Hunde, Epilepsie-, Diabetes-Hunde, Krebsschnüffelhunde, Corona-Schnüffelhunde, Autismus-Hunde; Equiden für Hippotherapie; Hühner für Senioren; Ratten zur Detektion von Tuberkulose; Ratten zur Detektion von Landminen und ähnlichen nicht explodierten Devices. Tiere ausbilden und/oder einsetzen, um Tieren zu helfen: z.B. Anti-Poaching-Hunde für Berg-Gorillas oder andere Wildtiere, Schildkrötenschutzprogramme, Herdenschutzhunde, Herdenhütehunde, Herdenschutz-Esel. Tiere ausbilden und/oder einsetzen, um der Natur/Umwelt zu helfen: z.B. Borkenkäfer-Schnüffelhunde; Wiederansiedlung von Wölfen, um die Natur auszugleichen. Die Unterstützung von notleidenden, benachteiligten oder gesundheitlich beeinträchtigten Einzelpersonen, um ihnen die Ausbildung und Haltung eines Tieres zu Therapiezwecken oder zur Unterstützung im Alltag zu ermöglichen oder zu erleichtern. Kontakt und Abwicklung erfolgt ausschliesslich über gemeinnützige Organisationen. Die Unterstützung von Forschungsprojekten, die in vorgenannten Punkten Klärung und/oder weiterführende Erkenntnisse bringen. Beispiel: Wie erkennt ein Hund einen epileptischen Anfall bei Herrchen/Frauchen. Die Stiftung kann sowohl im Inland als auch im Ausland Projekte unterstützen. Die Stiftung kann ihre Ziele auch erreichen, indem sie die Zusammenarbeit mit Personen und Institutionen/Firmen im In- und Ausland fördert; dazu gehören auch Universitäten, Labore, Forschungsunternehmen, NGOs, auch grössere wie der WWF, oder grössere Institutionen wie die WHO.
Die Stiftung bezweckt den Tierschutz und das Tierheim Arolfingen sowie generell Personen und Organisationen, die sich zum Wohl des Tieres einsetzen, finanziell zu unterstützen. Der Einsatz kann mit einem angemessenen Preis verdankt werden. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, verfolgt keinerlei Erwerbszweck und strebt keinen Gewinn an. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung hauptsächlich im Kanton Aargau tätig. Bei Begründetheit ist auch ein Tätigwerden in der restlichen Schweiz zulässig. Der Stifter behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor.
Die gemeinnützige Stiftung hat einen sozialen Zweck. Sie kann Personen mit Wohnsitz und/oder Bürgerrecht in Meisterschwanden und in zweiter Linie Personen aus anderen Gemeinden des Bezirks Lenzburg insbesondere Familien, alleinstehende Mütter und Väter, in Notlagen namentlich aufgrund eines Todesfalls, sowie von Alter, Krankheit, Unfall oder Invalidität, unterstützen. Die Stiftung kann solchen Personen, namentlich Familien, alleinstehende Mütter und Väter auch günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen oder Wohnkosten ganz oder teilweise übernehmen oder erlassen. Des Weiteren kann die Stiftung Schülerinnen und Schüler sowie ehemalige Schülerinnen und Schüler in Ausbildung, insbesondere im Bereich der Berufswahl und der Weiterbildung, unterstützen. Begünstigt werden sollen in erster Linie Schülerinnen und Schüler sowie ehemalige Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz und/oder Bürgerrecht in Meisterschwanden und in zweiter Linie Personen aus anderen Gemeinden des Bezirks Lenzburg. Die Stiftung kann sämtliche Tätigkeiten entfalten, die in den Bereich des Stiftungszwecks fallen oder mit ihm in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie namentlich mit geeigneten privaten und staatlichen Institutionen und Organisationen Zusammenarbeiten und solche unterstützen.
Adressen |
Saalhofstrasse 41
5015 Erlinsbach SO
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |