Die Stiftung strebt primär eine Optimierung der Lebensqualität von Georg Hartmann Sommerhalder, geb. 06.10.1969 an, soweit er dieses Ziel infolge seiner Behinderung nicht allein zu erreichen vermag. Die Stiftung ergreift oder unterstützt Massnahmen und Initiativen, die bewirken, dass Georg Hartmann Sommerhalder möglichst intensive soziale Kontakte, auch ausserhalb seiner Grossfamilie, unterhalten kann (Verhinderung der Vereinsamung; Förderung der sozialen Integration, Weiterentwicklung seiner Fähigkeiten und Interessen). Die Stiftung wahrt die Interessen des Begünstigten gegenüber Dritten und erbringt, subsidiär zu den Leistungen von Sozialversicherungen, Sozial- und Fürsorgeinstitutionen sowie von Behindertenorganisationen, finanzielle Beiträge, um ihm eine über das nackte Existenzminimum hinausgehende menschlich wertvolle Lebensführung zu ermöglichen. Die Stiftung kann hiefür Verträge mit Dritten im Interesse des Begünstigten abschliessen, Massnahmen der Gesundheitsvorsorge (Kuraufenthalte, Ferien etc.) treffen oder andere Initiativen ergreifen oder unterstützen. Nach dem Ableben von Georg Hartmann Sommerhalder dient die Stiftung dem Unterhalt und der Gesundheitsvorsorge seiner überlebenden Mutter, Mechthild Sommerhalder-Müller; nach deren Ableben leistet die Stiftung Beiträge zur Ausbildung und Förderung der direkten Nachkommen des Stifters.
Die Stiftung bezweckt: a) Erfüllung sozialer Aufgaben, insbesondere Unterstützung körperlich behinderter natürlicher Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die höchstens ein jährliches Einkommen vom 1.7-fachen Betrag der minimalen jährlichen AHV-Rente für Einzelpersonen haben, kinderlos und alleinstehend sind. Leistungen können auch an Organisationen ausgerichtet werden, welche sich mit diesen sozialen Aufgaben befassen. b) Bereitstellung von Wohnraum für den Gebrauch durch körperlich behinderte natürliche Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die höchstens ein jährliches Einkommen vom 1.7-fachen Betrag der minimalen jährlichen AHV-Rente für Einzelpersonen haben, kinderlos und alleinstehend sind. Die Stiftung kann selbst ein Hilfswerk unterhalten oder bereits bestehende Institutionen unterstützen, die einen Zweck verfolgen, der demjenigen der Stiftung entspricht. Die Unterstützung kann insbesondere darin bestehen, dass die Stiftung selber Liegenschaften erwirbt, Bauten erstellt, kauft oder Finanzierungshilfen für den Bau oder den Ausbau von Gebäuden leistet, die dem Zweck der Stiftung dienen. Unterstützt werden nur Institutionen, die infolge Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit sind. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in Münsingen und in den geographisch direkt angrenzenden Gemeinden tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Ausrichtung von Unterstützungsleistungen direkt an bedürftige Arme, Kranke, an lernschwache Personen sowie an geistig oder körperlich Behinderte, etc. Die Unterstützung kann indirekt an Heime, Anstalten oder Institutionen, die solche Personen aufnehmen und/oder betreuen resp. unterstützen oder gesetzlichen Vertretern ausgerichtet werden, wenn mit der Leistung direkt den Bedürftigen geholfen werden kann. Ferner können den Pfarrämtern Grosshöchstetten und Muri-Gümligen Mittel zur Verwendung im Rahmen dieses Zweckes zur Verfügung gestellt werden. Sie kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, welche direkt oder indirekt geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern, oder damit im Zusammenhang stehen. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Absicht der Stifterin ist es, mit ihrem Nachlass gemeinnützige und kulturelle Einrichtungen und Organisationen zu unterstützen. Dabei sollen insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, Projekte im Kanton Bern berücksichtigt werden. Die Unterstützung von Projekten in der übrigen Schweiz und im Ausland ist ebenfalls möglich. Ferner soll die Stiftung Einzelpersonen in besonderen Notlagen direkt helfen können. Die Stiftung will/bezweckt insbesondere, aber nicht ausschliesslich: Hilfe für geistig behinderte Menschen, insbesondere für deren Eingliederung (z.B. geschützte Werkstätten, Wohnheime, etc.); Hilfe für Familien mit behinderten Kindern (z.B. durch Ermöglichung von Ferien in besonders eingerichteten Ferienheimen); Förderung von weiteren Projekten für behinderte Menschen; Förderung von Projekten kultureller Einrichtungen; Förderung von Projekten für junge bildende Künstler; Förderung von nicht-kommerziellen Forschungsprojekten im Gesundheitswesen; Förderung von weiteren nicht-kommerziellen, gemeinnützigen Forschungsprojekten; direkte Unterstützung von Einzelpersonen in besonderen Notlagen; zu diesem Zweck kann die Stiftung Kosten für Anschaffungen von in den obgenannten Bereichen tätigen Institutionen und Körperschaften übernehmen oder ihnen Barvermögen und/oder Vermögenswerte zukommen lassen. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern.
Adressen |
Kräyigenweg 87
3074 Muri b. Bern
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |