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Als Abteilungsleiter obliegt Ihnen die Führung der Fachbereiche Planung, Umwelt, Baupolizei, Hochbau sowie Tiefbau und Betriebe. Sie erarbeiten Lösungen nach rechtlichen Grundlagen, beraten Behörden in Planungs- und Baufragen, betreuen planungsrechtliche Massnahmen, führen Kommissionen, verantworten Qualitätssteuerung der Projekte, vertreten die Gemeinde in überkommunalen Gremien und koordinieren fachübergreifende Aufgaben und Projekte.