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Sie unterstützen den Fachbereich Rechtshilfe I (Beschlagnahme / Herausgabe von Vermögenswerten) in allen Arbeitsgebieten und erhalten während 6 Monaten einen vertieften Einblick in die Verwaltungstätigkeit einer wichtigen Bundesbehörde. Summarische Vorprüfungen ausländischer Rechtshilfeersuchen vornehmen und an die zuständigen Vollzugsbehörden delegieren. Schweizerische Rechtshilfeersuchen ans Ausland prüfen und weiterleiten. Bei nationalen und internationalen Sharing-Fällen mitwirken. Verfügungen der schweizerischen Rechtshilfebehörden kontrollieren, rechtliche Abklärungen vornehmen, Verfügungen und Vernehmlassungen an die Gerichte verfassen. Offizielle Dokumente für in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden erstellen.