Job profiles at Schweizerische Bundesbahnen SBB: Quereinsteiger/-in Feuerwehrmann/-frau und Lokführer/-in
One of 540 job profiles at employer Schweizerische Bundesbahnen SBB
Job Description
Im Alarmfall sowie bei Übungen rückst du als Lokführer:in mit dem Lösch- und Rettungszug mit deinem Team aus und sorgst für die Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden. Bei Zwischenfällen, welche den Bahnverkehr beeinträchtigen, bist du mitverantwortlich für den Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Bahninfrastruktur. Vor Ort sorgst du für die Sicherheit aller Reisenden, bekämpfst Brände auf und neben den Schienen, leistest Öl- und Chemiewehr sowie technische Hilfe. Der Einsatz von Drohnen hilft dabei eine rasche Beurteilung der Lage zu erhalten. Du trainierst regelmässig die verschiedenen Arbeitsabläufe und -techniken, um jederzeit eine reibungslose Ereignisbewältigung sicherzustellen. Dabei stehst du von Montag bis Sonntag im 24-Stunden-Schichtbetrieb im Einsatz. Unregelmässige Arbeitszeiten sind bei uns die Regel. Dafür kannst du unter der Woche freie Skipisten geniessen und seine Freizeit flexibler gestalten.
Education
- Du verfügst über eine abgeschlossene Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ).
Experience
- Du verfügst über eine Atemschutztauglichkeit und hast Erfahrung als Feuerwehrperson.
Competencies
- Dank deinem hohen Verantwortungs- und Sicherheitsbewusstsein verstehst du die Abhängigkeiten und Auswirkungen auf dein Team sowie deine Arbeit.
- Bei uns zählen Miteinander und Gemeinschaft im Team, auf das du dich jederzeit verlassen kannst.
- Dazu gehört, dass du gerne selbständig arbeitest und physisch und psychisch belastbar bist.
Languages
Other
- Den Fahrausweis für Triebfahrzeuge der Kategorie B100 besitzt du bereits oder bringst die Bereitschaft mit, die entsprechende interne bezahlte Ausbildung zu absolvieren.
- Du besitzt einen Führerausweis der Kategorie B und idealerweise auch der Kategorie C1.
- Im Bewerbungsprozess werden wir von dir einen aktuellen Strafregister- und Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) verlangen.