Beratung und Betreuung der zugewiesenen Filiale als Gefahrgutbeauftragter nach GGBV. Überwachung der gesetzlichen Gefahrgutvorschriften in der Filiale und von Vertragsfahrern. Beratung und Unterstützung des Filialleiters, Betriebsleiter und Abteilungsleiter in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung bezüglich der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes als Sicherheitsbeauftragter nach EKAS-Richtlinien. Umsetzung der Branchenlösung der zugewiesenen Filiale. Organisieren und durchführen von Schulungen und Unterweisungen in Fachbereichen von Vorgesetzten, Disponenten, Chauffeuren und Lagermitarbeiter nach den einschlägigen Vorschriften der Arbeitssicherheit und Gefahrgutverordnungen. Selbstständiges erarbeiten von Schulungsunterlagen im Bereich Gefahrgut und Arbeitssicherheit. Unterstützung bei der Wartung und Unterhalt der sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Allgemeine Unterstützung in der technischen Administration.
Seit 1936 setzen wir Aufträge, Waren und Verkehrsträger in Bewegung. Und Menschen. Denn diese machen uns einzigartig – als Familienunternehmen, Dienstleister und Lösungsfinder. Sie sind es, warum wir uns für einen nachhaltig gesunden Planeten engagieren. Schliesslich denken wir als Familienunternehmen in Generationen.