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Selbständige Beurteilung neuer und bestehender Berufs- und Erwerbsinvaliditätsfälle inkl. Bestimmen und Berechnen der Invalidenleistungen. Periodische Überprüfung der Invalidenleistungen in Koordination mit anderen Versicherungsträgern und involvierten Dritten. Berechnen von Überentschädigungen bei laufenden Renten. Organisation von vertrauensärztlichen Begutachtungen. Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung über Invaliditätsleistungen. Organisation und Durchführung von periodischen Besprechungen mit den Arbeitgebern.